Lausitzer Rundschau: Anlass zur Sorge
Bundestag verabschiedet Tarifeinheitsgesetz
(ots) - Auch wenn der Gedanke nahe liegen mag: Das jetzt
vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Tarifeinheit ist keine
Reaktion auf den aktuellen gewerkschaftlichen Machtkampf bei der
Bahn. So schnell kann selbst eine Große Koalition nicht schießen. Die
Vorlage resultiert vielmehr aus der Tatsache, dass das
Bundesarbeitsgericht bereits vor fünf Jahren zu einer neuen
Rechtsprechung kam. Und die gibt durchaus Anlass zur Sorge. Bis 2010
galt gewissermaßen als ungeschriebenes Gesetz: ein Betrieb, ein
Tarifvertrag. Und niemand kann behaupten, dass Deutschland damit
schlecht gefahren wäre. Die Republik steht auch deshalb
wirtschaftlich so stark da, weil die Tarifpartnerschaft funktioniert,
weil Gewerkschaften in aller Regel verantwortungsvoll handeln. Ein
Gegenbeispiel ist Großbritannien. Die Insel hat eine
Deindustrialisierung durchlebt, an der auch dortige Gewerkschaften
mit dem überzogenen Gebrauch ihrer Streikwaffe nicht unschuldig
waren. In Deutschland gibt es zumindest Anzeichen dafür, dass sich
kleine Spartengewerkschaften einiges davon abgeschaut haben. Wenn
Cockpit zum Arbeitskampf bläst, dann bleibt das halbe Land am Boden.
Wenn die GDL dazu aufruft, dann dreht sich kaum noch ein Rad auf der
Schiene. Minderheiten werden so zu einer Macht, die Mehrheiten
dominieren, um sie für eigensinnige Ziele zu missbrauchen. Der
Bundestag will solche Gewerkschaften nun an die Leine legen. Und die
meisten Bürger dürften das genauso wollen. Die Frage ist allerdings,
ob das Gesetz zur Tarifeinheit dafür ein taugliches Mittel sein kann.
Hier sind Zweifel angebracht. Entgegen vielen Darstellungen berührt
die Vorlage zwar nicht in erster Linie das Streikrecht. Deshalb
dürfte die Zahl der Arbeitskämpfe auch kaum sinken. Bei Piloten oder
Klinikärzten ohnehin nicht, denn hier gibt es keine rivalisierenden
Gewerkschaften. Trotzdem ist die Konstruktion verfassungsrechtlich
heikel, weil am Ende ein Tarifvertrag durch einen anderen verdrängt
werden kann. Eine Gewerkschaft aber, die nicht tariffähig ist, kann
sich auch gleich selbst auflösen. Handelt es sich doch um ihr
Brot-und-Butter-Geschäft. Um blinder Gewerkschaftskonkurrenz zulasten
Dritter etwas entgegenzusetzen, gibt es auch noch andere Wege. So
könnte ein Schlichtungsverfahren zur Pflicht werden, um einen
Interessenausgleich zwischen konkurrierenden Arbeitnehmervertretungen
herbeizuführen. In mehreren europäischen Ländern gilt dieses Prinzip
bereits für wichtige Schlüsselbereiche wie Verkehr oder Gesundheit.
Auch eine Vorschrift, Streiks länger anzukündigen, würde den
schlechten Beigeschmack der Willkür bei manchen Tarifkonflikten
mildern. Leider findet sich nichts dergleichen im
Tarifeinheitsgesetz. Aber vielleicht muss die Regierung ja noch
nachbessern. Es wäre nicht das erste Gesetz, das Karlsruhe auf
Wiedervorlage nach Berlin zurückschickt.
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