Mitteldeutsche Zeitung: zu Behandlungsfehlern
(ots) - Spezialisten klagen darüber, dass komplizierte
Operationen nicht nur in zertifizierten Zentren, sondern in jedem
beliebigen Krankenhaus durchgeführt werden dürfen. Wenn sie in
letzterem aber nur selten auf dem OP-Plan stehen, kann der Operateur
nicht die nötige Erfahrung sammeln. Und das ist ein Risiko. Die
Festlegung von Mindestzahlen für Operationen würde Abhilfe schaffen.
Zu hoffen ist, dass die für 2015 geplante bundesweite
Krankenhausreform, die auf Qualität setzt, dazu einen Beitrag
leistet. Zu mehr Qualität könnte auch das gesetzlich festgeschriebene
Recht auf eine Zweitmeinung beitragen. Das soll künftig für bestimmte
Operationen gelten. Es führt zu mehr Transparenz und hilft damit
sowohl Patienten als auch Ärzten.
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Hartmut Augustin
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Datum: 20.05.2015 - 19:21 Uhr
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