InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Vorsorgen für den Ernstfall / Angehörige müssen wissen, wo eine Patientenverfügung hinterlegt ist

ID: 1214237

(ots) - Eine Patientenverfügung erfüllt ihren Zweck
nur, wenn sie im Ernstfall auch zur Hand ist. Angehörige sollten
daher wissen, wo sie aufbewahrt wird. Zweckmäßig ist zum Beispiel ein
deutlich gekennzeichneter Ordner, den man bei seinen anderen
wichtigen Dokumenten aufbewahrt, rät das Apothekenmagazin "Diabetes
Ratgeber". Man sollte mehrere Vertrauenspersonen über den
Aufbewahrungsort informieren. Eine Kopie kann man auch bei
Angehörigen hinterlegen. Zudem sollte man die Verfügung alle drei bis
fünf Jahre überprüfen und mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass
sie fortgesetzt gültig ist. Wenn man einzelne Punkte ändern möchte,
fertigt man am besten eine neue Patientenverfügung an.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.

Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 5/2015 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.diabetes-ratgeber.net




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Europa kämpft gegen Adipositas - neue Umfrage veröffentlicht AbendVisite im Klinikum Ingolstadt, 26.05.2015
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.05.2015 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1214237
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Baierbrunn


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 66 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vorsorgen für den Ernstfall / Angehörige müssen wissen, wo eine Patientenverfügung hinterlegt ist"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Wort und Bild - Diabetes Ratgeber (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Wort und Bild - Diabetes Ratgeber



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.270
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 69


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.