Badische Neueste Nachrichten: zu: Tarifstreit
Kommentar von Rudi Wais
(ots) - Zur Tarifautonomie, wie sie das Grundgesetz
versteht, gehört allerdings nicht nur das Recht von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern, frei von staatlichen Eingriffen miteinander zu
verhandeln. Sie schließt auch das Recht aller Berufstätigen ein, die
eigenen Interessen selbst zu vertreten. Eine Regierung, die kleineren
Gewerkschaften per Gesetz die Geschäftsgrundlage entzieht und die
Tarifpolitik faktisch großen Mehrheitsgewerkschaften ohne jede
Konkurrenz überträgt, bewegt sich deshalb hart an der Grenze zum
Verfassungsbruch.
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Datum: 19.05.2015 - 21:45 Uhr
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