Mitteldeutsche Zeitung: zu Mindestlohn
(ots) - Der Rechtsstreit zeigt, dass Arbeitgeber jede echte
und vermeintliche Lücke nutzen, um unzureichende Löhne beizubehalten.
Man könnte nun den Gesetzgeber kritisieren, dass er die Verordnungen
und Gesetze nicht wasserdicht formuliert hat. Auf der anderen Seite
wurde ihm aber auch schon Überregulierung vorgeworfen. Es genügt
deshalb, wenn die Gerichte auftauchende Zweifelsfragen schnell
klären. Davon wird es noch einige geben. Wie berechnet sich der
Mindestlohn bei sozialversicherungsfreien Tätigkeiten? Was gilt bei
Bereitschaftsdiensten, was bei Nachtarbeit? Denn nicht jede Frage ist
missbräuchlich.
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Hartmut Augustin
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Datum: 13.05.2015 - 19:33 Uhr
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