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Bundesapothekerkammer:Ärztlich verordnetes Cannabis konsequent wie ein Arzneimittel behandeln

ID: 1200488

(ots) - Die Bundesapothekerkammer setzt sich dafür ein,
dass Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird. Das gilt für
die Verwendung der getrockneten Pflanzenteile ebenso wie für
Zubereitungen aus Cannabis. "Alle Arzneimittel gehören in die Hände
des Apothekers. Wenn Cannabis gegen Schmerzen ärztlich verordnet wird
und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es anderen
Arzneimitteln gleichgestellt werden", fordert Dr. Andreas Kiefer,
Präsident der Bundesapothekerkammer. "Das heißt, dass es vom Arzt
verordnet, vom Apotheker geprüft und abgegeben sowie von der
Krankenkasse bezahlt wird."

An Cannabis-Blüten müssen vom Anbau bis zur Anwendung die gleichen
Qualitätsstandards wie für alle anderen Arzneimittel angelegt werden.
Das bedeutet, dass diese pharmazeutischen Qualitätsanforderungen in
einer Monographie definiert werden müssen, z. B. im Deutschen
Arzneimittel Codex (DAC). "Daran arbeiten wir intensiv. Bei einem
''Eigenanbau im Wintergarten'' ist die Einhaltung der hohen
Qualitätsstandards, die aus Gründen der Arzneimittelsicherheit an
Arzneimittel anzulegen sind, nicht gewährleistet", sagt Kiefer.
"Daher können wir die Legalisierung des Eigenanbaus nicht gutheißen."

Die Kosten für medizinisch verordnetes Cannabis müssen
folgerichtig von der Krankenkasse übernommen werden. Dies muss für
alle Rezepturarzneimittel gelten, die Cannabis oder dessen
Zubereitungen enthalten. "Wenn ein Arzt einem schwerkranken Patienten
Cannabis verordnet, muss die Krankenkasse die Kosten für dieses
Arzneimittel übernehmen", sagt Kiefer. "Eine Zweiklassen-Pharmazie
lehnen wir entschieden ab: Unabhängig von ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit haben alle Patienten das gleiche Recht auf
Arzneimittel, die einheitlichen pharmazeutischen
Qualitätsanforderungen genügen."

Weitere Informationen stehen unter www.abda.de







Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher,
Tel. -132, Fax -133, presse(at)abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin,
Tel. -134, Fax -133, u.sellerberg(at)abda.de


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Datum: 17.04.2015 - 08:58 Uhr
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