Tauber: Vorratsdatenspeicherung wichtig zur Straf- und Terrorbekämpfung
(ots) - Berlin, 15. April 2015
Anlässlich der Einigung auf Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung
erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Peter Tauber:
Es ist ein großer Erfolg vor allem der hartnäckigen
Verhandlungsführung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dass
es nach monatelangem Hin und Her und Dementi von Bundesjustizminister
Heiko Maas nun doch gelungen ist, sich auf Leitlinien für eine
Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zu einigen. Die gefundene
Regelung hält die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des
Europäischen Gerichtshofes ein.
Der jetzt gefundene Kompromiss ist gut und ausgewogen, denn er
trägt sowohl dem Wunsch nach einer wirksamen Terror- und
Kriminalitätsbekämpfung wie auch dem berechtigten Anliegen eines
angemessenen Datenschutzes Rechnung. Die Regelungen zur Speicherung
von Daten sind klar, transparent und sehr streng, um
unverhältnismäßige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte
auszuschließen. So ist etwa der gesamte E-Mail-Bereich komplett von
der Speicherung ausgenommen. Auch Inhalte von Kommunikation oder
aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden. Die
Speicherfrist soll maximal 10 Wochen, für Standortdaten nur vier
Wochen betragen. Daten dürfen nur bei schwersten Straftaten und nach
vorheriger Genehmigung durch Richter abgerufen werden. Die
betroffenen Personen müssen grundsätzlich vor dem Abruf ihrer Daten
benachrichtigt werden. Mit diesen Regelungen ist somit ein guter
Ausgleich gelungen zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen
und Bürger einerseits und der Wahrung von Freiheits- und
Persönlichkeitsrechten andererseits.
Mit der neu geregelten Vorratsdatenspeicherung bekommen die
Sicherheitsbehörden ein wichtiges weiteres Instrument an die Hand, um
Straftaten aufzuklären und zu verfolgen, Mörder, Erpresser,
Sexualstraftäter, Menschenhändler und Terroristen dingfest zu machen,
und um Planungen für Terroranschläge oder Straftaten bereits
frühzeitig erkennen zu können. Die Neuregelung der
Vorratsdatenspeicherung wird mit dazu beitragen, Bürgerinnen und
Bürger wirksam vor Terror und Organisierter Kriminalität zu schützen.
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