Rheinische Post: Kommentar: StaatlicheÜberfürsorge
(ots) - Das Betreuungsgeld dient heute als hübsches
Reizwort im politischen Schlagabtausch unter schwarz-roten
Koalitionspartnern. Etwa, wenn SPD-Familienministerin Manuela
Schwesig mit CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble über finanzielle
Hilfen für Alleinerziehende streitet. Vor wenigen Wochen erst warf
Schwesig nicht abgerufene Mittel aus dem Topf des Betreuungsgeldes
als mögliche Finanzierungsquelle in den Verhandlungsring - Schäuble
reagierte pikiert, sitzt ihm doch die CSU als Mutter der
Familienprämie im Nacken. In Karlsruhe aber geht es um mehr als um
Sieg oder Niederlage in einer politischen Sachfrage. Denn der Erste
Senat des Verfassungsgerichts hat bereits erkennen lassen, dass für
ihn die Frage nach den Grenzen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes
entscheidend ist. An ihr könnte das Betreuungsgeld scheitern - und
mögliche andere Sozialleistungen des Bundes würden verhindert. Neben
der Frage, ob das Betreuungsgeld wirklich der "Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse" dient, geht es also auch um
Gestaltung künftiger Familien- und Sozialpolitik.
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Datum: 14.04.2015 - 21:08 Uhr
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