Berliner Zeitung: Kommentar zu Betreuungsgeld/Verfassungsgericht
(ots) - Der Staat wird vom Grundgesetz verpflichtet, bei
der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung "auf die
Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken. Das Gegenteil ist
der Fall, wenn Mütter das Betreuungsgeld annehmen und über Jahre auf
Erwerbstätigkeit verzichten - die Nachteile im Berufsleben sind in
aller Regel kaum mehr auszugleichen. Zu bezweifeln ist zudem, ob der
Bund das Gesetz überhaupt erlassen durfte. Auf dem Gebiet der
"öffentlichen Fürsorge" ist ihm das nur gestattet, wenn die Regelung
"zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
erforderlich" ist. Eben das will das Gesetz nicht.
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Datum: 14.04.2015 - 18:16 Uhr
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