Penell GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens
CLLB Rechtsanwälte informieren über Schadensersatzansprüche der Anleger
(IINews) - München, 07.04.2015 – Am 27.03.2015 wurde vor dem Amtsgericht Darmstadt, Az. : 9 IN 105/15, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bei dem Insolvenzverwalter bis zum 29.04.2015 anzumelden und gleichzeitig mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Im vergangenen Jahr konnten zwischen dem 26.05. und dem 06.06.2014 Unternehmensanleihen mit einem Volumen von bis zu 5 Mio. Euro gezeichnet werden. Den Anlegern wurde bei einer Laufzeit von 5 Jahren eine jährliche Verzinsung von 7,75 Prozent geboten. Als Sicherheit sollte das Warenlager an die Anleihegläubiger gleichrangig abgetreten werden. In dem zugrundliegenden Wertpapierprospekt vom 19.05.2014 wird dargestellt, dass sämtliche Ansprüche der Anleihegläubiger auf Rückzahlung des Nennbetrages der Schuldverschreibungen und Zinszahlungen sowie die Zahlung von sonstigen Beträgen unter den Schuldverschreibungen durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers gesichert sei. Das Warenlager bestehe hierbei zum größten Teil aus Kupferkabeln. Zum Stichtag 14.05.2014 ergäbe sich hier – aufgrund der aktuellen Kupferpreise – ein Wert von rund 7,3 Mio. Euro, mit denen die Anleger gesichert werden, bzw. – ausgehend vom durchschnittlichen Kupferpreis – mindestens 6,094 Mio. Euro. Aus dem im Bundesanzeiger für den maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt veröffentlichten Jahresabschluss für das (abweichende) Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013 ergeben sich unter dem Aktivposten „Vorräte“ – zu denen auch das zur Sicherheit abgetretene Warenlager gehört – ein Vermögenswert in Höhe von 9.526.637,20 €.
Offenbar eine komplette Fehleinschätzung, wie sich herauskristallisiert. Bereits Ende des letzten Jahres ist bekannt geworden, dass sich der Wert des Warenlagers – nach einer offenbar erfolgten Zwischeninventur, die die Treuhänderin – viel zu spät – veranlasst hatte – lediglich auf etwa 2,5 Mio. Euro beläuft. Eine vollständige Besicherung aller Anleihegläubiger ist damit bereits nicht möglich. Am 11.12.2014 – so ergibt es sich aus einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger – hat die Treuhänderin, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, mitgeteilt, dass sie bereits seit dem 19.11.2014 Kenntnis davon habe, dass der Wert des Sicherungsgutes nicht den Betrag von 125 % des Betrages der besicherten Forderungen erreicht und dass die Penell GmbH zur Nachbesicherung aufgefordert wurde. Diese Nachbesicherung war der Penell GmbH offenbar nicht möglich.
Wie konnte es zu solch erheblichen Abweichungen zwischen dem vermeintlichen und tatsächlichen Lagerbestand kommen? Offenbar sind bereits bilanzielle Unrichtigkeiten in Bezug auf den dort aufgeführten Lagerbestand „Vorräte“ vorhanden. Inwieweit hier bereits Unregelmäßigkeiten bei der Bilanzerstellung vorliegen oder z. B. eine fehlerhafte Inventur Ursache sind, wollte die Penell GmbH offenbar zunächst selbst prüfen. So ließ sie Mitte Januar mitteilen, dass sie noch mehr Zeit für die Aufarbeitung der falschberechneten Sicherheiten für die Penell-Unternehmensanleihe benötige und sich dazu auch rechtlichen Beistands bediene.
Das Ergebnis: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der Anleihegläubiger ist – trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens – nicht schutzlos, so die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB mit Standorten in München, Berlin und Zürich. Zu prüfen gilt es nun, ob hier Ansprüche gegen Wirtschaftsprüfer und Treuhänder der Penell GmbH bestehen. So haben die TPW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in dem Wertpapierprospekt vom 19.05.2014 bestätigt, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.04.2012 – 31.03.2013 geprüft wurde. Jener Jahresabschluss, in dem die Vorräte mit einem Wert von 9.526.637,20 € ermittelt waren, denen nun offensichtlich nur ein tatsächlicher Wert von 2,5 Mio. Euro gegenübersteht. Auch die Treuhänderin, die ausweislich des Wertpapierprospekts, als Sicherheitentreuhänderin bestellt wurde, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat möglicherweise ihre Vermögensbetreuungspflichten verletzt. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin unterstützt daher alle betroffenen Anleihegläubiger bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommende Anspruchsgegner. Auch sollten Ansprüche im Insolvenzverfahren geprüft werden.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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Rechtanwalt Franz Braun
Liebigstraße 21
80538 München
Tel.: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
Email: kanzlei(at)cllb.de
web: www.cllb.de
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Datum: 08.04.2015 - 12:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft
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