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Was beim Verbandskasten jetzt wichtig ist / ADAC: Seit Anfang 2015 sind die Hilfe-Sets nur in neuer DIN-Norm erhältlich / Verfallsdatum alter Verbandskästen beachten

ID: 1193919

(ots) - Seit Jahresbeginn dürfen nur noch
Kfz-Verbandskästen nach neuer DIN-Norm, die bereits seit 2014 gilt,
verkauft werden. Dabei wurden einige Artikel aus dem Erste-Hilfe-Set
gestrichen, andere kamen hinzu. Für den Autofahrer ist es wichtig,
das Verfallsdatum des Notfall-Equipments zu überprüfen: Alte
Verbandskästen dürfen noch bis zum Erreichen ihres Verfallsdatums
verwendet werden. Wer keinen Verbandskasten mitführt, riskiert bei
der Hauptuntersuchung einen sogenannten geringen Mangel. Die Plakette
bekommt der Autofahrer dann zwar trotzdem, aber der Makel im
Protokoll bleibt. Gerät ein Pkw ohne das wichtige Rüstzeug für die
Ersthilfe in eine Verkehrskontrolle, muss der Fahrer ein
Verwarnungsgeld von fünf Euro zahlen. Autofahrer sollten stets
wissen, an welcher Stelle im Fahrzeug sie den Verbandskasten verstaut
haben; im Notfall erleichtert der schnelle Zugriff das Helfen.

Ist das Verfallsdatum des Verbandskastens erreicht, müssen alle
abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Ein Beispiel für die
eingeschränkte Lebensdauer solcher Artikel sind Kompressen, denn sie
sind steril. Dieser Zustand ist aber nur für eine gewisse Zeit
gegeben. Durch niedrige Temperaturen im Winter sowie sommerliche
Hitze im Auto werden die Materialien auf Dauer unbrauchbar, unter
anderem lässt die Klebefähigkeit nach.

Neu im Verbandskasten sind jetzt: ein 14-teiliges
Fertigpflasterset, ein Verbandspäckchen K und zwei Feuchttücher zur
Hautreinigung. Folgende Artikel wurden gestrichen: ein
Verbandspäckchen M, ein Verbandstuch BR, vier Stück
Wundschnellverband DIN 13019-E 10x6. Auch Mullbinden als Alternative
zu Fixierbinden sind gemäß der neuen Regelung verschwunden.

Diese Presseinformation und einen Film finden Sie online unter
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Pressekontakt:
Dr. Christian Buric
Tel.: (089) 7676-3866
Christian.buric(at)adac.de


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Datum: 31.03.2015 - 13:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1193919
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Gesundheit & Medizin


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