Schwäbische Zeitung: Das wird kein Spaziergang - Kommentar
(ots) - Leicht wird das nicht. Ein
Entgeltgleichheitsgesetz will Manuela Schwesig als nächstes in
Angriff nehmen. Doch der Wirtschaft schwant schon das Unheil: Die
Firmen befürchten noch mehr Bürokratie.
Die Gegner einer neuen Regelung führen tausend Gründe ins Feld,
warum Frauen weniger verdienen. Sie bekommen Kinder und arbeiten
Teilzeit, sie sind seltener in Führungspositionen. Das stimmt, doch
selbst wenn die Statistiker all das herausgerechnet haben, bleibt
noch eine Lohnlücke von sieben bis acht Prozent übrig. Die fällt auch
Nicht-Statistikern ins Auge, wenn sie sich nur die klassischen
Frauenberufe anschauen, die auf breiter Front schlechter bezahlt sind
als Männerberufe. Die Altenpflegerin und die Kindergärtnerin
erreichen selten die Stundenlöhne von Maurern oder
Gabelstaplerfahrern.
Deshalb ist es richtig, dafür zu sorgen, dass Frauen nachziehen.
Es ist ein gutes Ziel, sich für eine Aufwertung von Pflege, Betreuung
und Erziehung einzusetzen. Das geplante Instrumentarium eines
Entgeltgleichheitsgesetzes klingt allerdings schwierig. Die
SPD-Bundestagsfraktion hat schon vor Jahren mühsam an Eckpunkten
gearbeitet. Denn Transparenz in den Gehaltsstrukturen zu schaffen,
ohne Gehälter offenzulegen, ist kompliziert. Mehr Gerechtigkeit zu
erreichen, ist es aber auch.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion(at)schwaebische-zeitung.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.03.2015 - 19:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1189290
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Ravensburg
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 177 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Schwäbische Zeitung: Das wird kein Spaziergang - Kommentar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schwäbische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




