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Pauschalierungen sind immer falsch

ID: 1187281

(ots) - Nach Auffassung des Bundesverbandes der
pharmazeutischen Industrie wird es Zeit, dass auch Prof. Gerd Glaeske
versteht, auch OTC Arzneimittel haben in der Regel eine Zulassung und
damit ihre Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit erwiesen. Mit
seinen pauschalen Anwürfen und Behauptungen, Hersteller würden bis
dato "mit allem durch kommen" verunglimpft er besonders sichere und
nebenwirkungsarme Arzneimittel, die Jahr für Jahr Menschen helfen.
"Es ist bedenklich, wenn Pauschalurteile den gesamten Markt der nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel darstellen, als wären diese
Arzneimittel nicht wirksam oder gar gefährlich. Solche Behauptungen
sind nicht redlich und werden durch Wiederholung nicht richtiger"
erklärt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Jedes Arzneimittel muss bevor es auf den Markt kommt ein
aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem dessen Qualität,
Sicherheit und Unbedenklichkeit belegt wird. Speziell für
OTC-Arzneimittel stehen nur solche Wirkstoffe zur Verfügung, über die
schon jahrelange Erfahrungen vorliegen und die über ein
ausgezeichnetes Nutzen-Risiko-Profil verfügen. Neue Arzneistoffe sind
aus Sicherheitsgründen zunächst automatisch für drei Jahre
verschreibungspflichtig, selbst wenn Prüfungen ergeben haben, dass
sie nur sehr geringfügige Nebenwirkungen haben. Nach frühestens drei
Jahren können Hersteller einen Antrag auf Entlassung in die
Nicht-Verschreibungspflicht stellen, dem, nach Überprüfung der
Studienlage und wenn keine anderen Bedenken vorliegen, stattgegeben
wird.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131,
jodenbach(at)bpi.de




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Datum: 17.03.2015 - 12:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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