Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kopftuch-Urteil
(ots) - Eines vorweg: Haare, offen getragen, sind nicht
nur ein Zeichen von Freiheit, sondern - meiner Meinung nach - auch
schön. Aber natürlich kann diese persönliche Einschätzung nicht
Grundlage für die Justiz sein. Das Verfassungsgericht konnte wohl
nicht anders, als ein generelles Kopftuchverbot in Schulen
abzulehnen. Sonst hätte es auch ein Verbot christlicher
Ordenstrachten erlauben müssen. Dennoch hilft das Karlsruher Urteil
nicht weiter. Im Gegenteil: Es hält den Streit aufrecht und verlagert
ihn ausgerechnet in die Klassenzimmer. Denn ein Kopftuchverbot bleibt
ja möglich - wenn der Schulfrieden gefährdet wird. Nicht
berücksichtigt wurde, dass viele Frauen den Kopf nicht ganz
freiwillig verhüllen. Da gibt es Forderungen der Gemeinde. Und da
gibt es den Druck der Familie. Natürlich spielt das Vorbild der
Lehrerin eine Rolle - besonders dann, wenn der Anteil muslimischer
Schüler in der Klasse besonders hoch ist. Daher der Appell: Frauen,
zeigt eure schönen Haare! Duldet nicht, dass man eure Freiheit
einschränkt! Frau kann sich auch ohne Kopftuch züchtig kleiden, wie
es der Koran verlangt.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 13.03.2015 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1186116
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 182 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kopftuch-Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




