Westfalenpost: Joachim Karpa zur Olympia-Umfrage: Ein Stimmungstest - mehr nicht
(ots) - Wer darf sich als Ausrichter um die Olympischen
Spiele 2024 bewerben - Hamburg oder Berlin? Das Umfrageergebnis
spricht für die Hansestadt. Und? Es ist ein Stimmungstest. Mehr
nicht. Auch in München war anfangs die Begeisterung groß, sich für
die Olympischen Winterspiele 2022 zu bewerben - bis sich die
Planungen konkreter gestalteten. Da winkten die Menschen in vier
Landkreisen erschrocken ab. Zu Recht.
Zuletzt feierte die Welt die Athleten der Winterspiele in Sotschi.
Aber zu welchem Preis? Der Wahnsinn im Sport an Putins
Lieblingsbadeort hat die Freude am olympischen Gedanken nicht
befeuert. Und hat sich etwas geändert? Bisher nicht. Die Funktionäre
entscheiden vorzugsweise in Hinterzimmern, die Geldströme bleiben im
Nebel. Und wenn nicht alle mitspielen, ist die Rede von "einer
Fundamentalopposition gegen den Sport". So formulierte damals der
heutige Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Alfons
Hörmann, das Nein in Bayern.
Blödsinn. Die Menschen mögen Sport. Seine Bilder. Sie haben aber
eine Gespür dafür, wenn die Entwicklung aus dem Ruder läuft, wenn der
Aufwand nicht im Verhältnis zur Veranstaltung steht. Dass viele am
Ende Berlin den Vorzug geben, ist bitterer Ironie geschuldet. Die
Hauptstadt könnte dann den Flughafen einweihen.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 10.03.2015 - 22:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1184310
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hagen
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 153 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Westfalenpost: Joachim Karpa zur Olympia-Umfrage: Ein Stimmungstest - mehr nicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalenpost (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




