Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Vorratsdatenspeicherung
(ots) - Wer telefoniert wann und wo mit wem wie lange?
Diese Daten werden von allen Telefonanbietern erfasst und nach
einiger Zeit gelöscht. Warum sollen die Telefonanbieter nicht
verpflichtet werden, die Daten drei Monate aufzubewahren? Dann
könnten Polizisten nach schweren Straftaten einen richterlichen
Beschluss erwirken und auf die Informationen zurückgreifen. Der
Zugriff auf Daten ist kein Allheilmittel, aber er kann der Polizei im
Einzelfall entscheidend weiterhelfen. Dass Justizminister Heiko Maas
(SPD) sich so ziert, ist ein Witz: Im Koalitionsvertrag steht klipp
und klar, dass die Vorratsdatenspeicherung kommen soll. Die Skepsis
in Teilen der Bevölkerung hat aber auch Kanzlerin Angela Merkel
mitzuverantworten. Sie hat die Bespitzelung vermutlich aller
Deutschen durch die USA und Großbritannien 2013 nur mit ein paar
lauen Sätzen kritisiert und ist zur Tagesordnung übergegangen. Wer
schwerste Datenschutz-Verstöße so hinnimmt, darf sich nicht wundern,
wenn ihm jetzt die Menschen bei der Vorratsdatenspeicherung nicht
begeistert folgen und es schwer wird, ein neues Gesetz zu erlassen.
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Andreas Kolesch
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Datum: 08.03.2015 - 21:00 Uhr
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