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IHK warnt vor neuen Bürokratielasten durch das Entgeltgleichheitsgesetz

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(PresseBox) - Nach den umfangreichen zusätzlichen Dokumentationspflichten zum Mindestlohn zeichnet sich jetzt ein weiteres Gesetzesvorhaben ab, das neue bürokratische Auflagen für die Unternehmen zu bringen droht. Mit detaillierten Berichtspflichten zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit sowie neuen Rechten für Betriebsräte will die Bundesregierung über ein so genanntes Entgeltgleichheitsgesetz gegen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen vorgehen. Sie begründet ihr Vorhaben mit einer im europäischen Vergleich einmaligen geschlechtsspezifischen Gehaltslücke von rund 22 Prozent. "Wir können nur davor warnen, diese ganz überwiegend strukturbedingte Differenz zum Anlass für ein neues Gesetz zu nehmen, das die wichtigsten Ursachen der unterschiedlichen Entlohnung von Männern und Frauen nicht behebt, dafür aber die Unternehmen mit viel neuer Bürokratie überzieht", so äußerte sich IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch zum geplanten Entgeltgleichheitsgesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Die Maxime "Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit" ist bereits heute sehr weitgehend Realität - auch wenn es ganz vereinzelt bei gleichen Qualifikationen noch Lohnunterschiede geben mag. "Der Gesetzesinitiative zugrunde liegende Verdacht, dass Unternehmer Frauen hier auf breiter Front diskriminieren, ist sachlich jedenfalls unbegründet. Vielmehr haben die Unternehmen mit Blick auf den demographischen Wandel und absehbare Fachkräfteengpässe ein ureigenes Interesse daran, mehr Frauen für die Arbeitswelt zu gewinnen. Sie durch Lohnunterschiede zu benachteiligen würde diesem Ziel zuwider laufen", so Giersch.
Gehaltsunterschiede fast ausschließlich strukturbedingt
Die statistisch gemessene Lohnlücke beruht nach Einschätzung der IHK nicht auf Diskriminierung, sondern ist nahezu ausschließlich Folge einer nach wie vor unzureichenden Familienfreundlichkeit unserer Gesellschaft und Resultat von Informationsdefiziten über Einkommens- und Karriereperspektiven. Giersch: "In der Konsequenz bedeutet das: Zusätzliche Regulierung schadet der Wirtschaft, löst das Problem aber nicht. Entscheidend für Fortschritte in der Sache ist vielmehr, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert und die Berufsorientierung verstärkt wird. Letzteres auch mit dem Ziel, mehr Mädchen für technische Berufe zu gewinnen."




Rund 15 der 22 Prozent Gehaltsdifferenz sind nach Einschätzung der IHK auf unterschiedliches Verhalten von Männern und Frauen bei der Berufswahl und im Arbeitsleben zurückzuführen. Frauen entscheiden sich in relativ großer Zahl für die geringer entlohnten erzieherischen oder gesundheitsbezogenen Berufe. Männer sind eher in den Hochlohnbranchen der Industrie und hier vielfach in den gut bezahlten technischen oder Ingenieurberufen tätig. Zudem arbeiten Frauen eher in Teilzeit und weniger in Führungspositionen. All das "erklärt" den Löwenanteil des Gehaltsunterschieds. Berücksichtigt man zudem, dass Frauen weitaus häufiger als Männer familienbedingte Auszeiten nehmen, die erfahrungsgemäß einen nicht unerheblichen negativen Einfluss auf die Karriere- und Verdienstentwicklung haben, dann verringert sich die Entgeltlücke auf einen geringen Rest von zwei bis drei Prozent.


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Datum: 04.03.2015 - 14:58 Uhr
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