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Am Aschermittwoch ist alles vorbei / Katerstimmung bei Krankenhäusern

ID: 1174704

(ots) - Notfallpatienten - "Die DKG zeigt selber auf, dass
die Kliniken eine weitergehende Öffnung für die ambulante Versorgung
nicht verkraften können. Dieses Eingeständnis muss die Politik
hellhörig machen", kommentierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV), Dr. Andreas Gassen, bezog in Berlin Stellung auf ein von der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorgestelltes Gutachten zur
ambulanten Notfallversorgung. "Es herrscht nun Katerstimmung wie beim
Aschermittwoch nach Karneval. Notwendige Strukturreformen wurden
lange verschleppt. Das rächt sich nun bei den Kliniken", so Gassen.

Er wies darauf hin, dass insbesondere kleinere Häuser viele
ärztliche Leistungen gar nicht mehr vorhalten könnten. "Ohne die
niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist eine gute Versorgung
der Patienten nicht zu bewerkstelligen - insbesondere im Notfall. Der
Facharztstatus im niedergelassenen Bereich bürgt zudem für Qualität.
Im Krankenhaus kann sich der Patient nicht sicher sein, welche
Qualifikation der behandelnde Mediziner hat."

"Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben bundesweit den
Bereitschaftsdienst organisiert und die bundesweite Rufnummer 116117
eingeführt. Allein 2014 haben über fünf Millionen Bürger diesen
Service in Anspruch genommen. Das hat auch den eigentlichen
Notfalldienst erheblich entlastet", so Gassen. Zur Erklärung: Die
Bereitschaftsdienstnummer 116117 wird dann genutzt, wenn ein Patient
einen Arzt außerhalb der Praxiszeiten benötigt. Im lebensbedrohlichen
Notfall wird die Nummer 112 gewählt.

Informationen zur bundesweiten Bereitschaftsdienstnummer 116117
gibt es unter www.116117info.de

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 162.650 an




der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische
Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland
sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen
und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise
zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum
der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als
Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter:
www.kbv.de.

Aktuelle Informationen der KBV erhalten Sie auch in unserem
wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten unter
www.kbv.de/praxisnachrichten sowie über die App KBV2GO! unter
www.kbv.de/kbv2go. Beide Angebote sind kostenlos.



Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 4005-2201
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 4005-2240


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Datum: 18.02.2015 - 14:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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