InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Umgangsformen in der Fastenzeit

ID: 1174441

Was heisst "Fasten" für das Miteinander ?
Ist zum Beispiel bei Essens-Einladungen eine Absage notwendig?


(IINews) - Basierend auf der Pressemitteilung des Arbeitskreis Umgangsformen International AUI zu den Umgangsformen in der Fastenzeit:

Unabhängig von den althergebrachten kirchlichen Fastengeboten haben viel Menschen in den letzten Jahren den Begriff "fasten" für sich mit Leben gefüllt.
Und manche bezeichnen mittlerweile jegliche Art von Verzicht als "fasten", etwa eine Zeit lang ohne Internet oder Smartphone auszukommen. Andere verkneifen sich Alkohol, das Rauchen, Eis oder Schokolade, wieder andere lassen den Fernseher ausgeschaltet.

In solchen Fällen wirft eine Einladung zum Essen während der 40tägigen Fastenzeit vor Ostern oder der Fastenzeit anderer Religionen oder Kulturen keine Fragen nach einer eventuell notwendigen Absage auf.

Verlangt sich hingegen jemand strenges Fasten ab oder ist beim Heilfasten, ist das anders.
Oft kommen dann Bedenken auf, ob es nicht unhöflich sei, dann eine Einladung anzunehmen und wenig oder gar nichts zu essen.

Ohne vorherige "Vorwarnung" wäre es das in der Tat. Denn es könnte die Gastgebenden gehörig unter Druck setzen, falls sie von den Einschränkungen beim Essen erst erfahren, wenn bereits alle Gäste am Tisch sitzen.

Eine Einladung deswegen abzusagen, ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Wer dies dennoch möchte, verhält sich zuvorkommend, den Grund dafür anzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden.

Andernfalls gehört es zu den Umgangsformen in der Fastenzeit, frühzeitig darauf hinzuweisen, dass bestimmte Speisen wegen des Fastens nicht gegessen werden können. Am besten direkt nach Erhalt einer schriftlichen Einladung beziehungsweise bei einer mündlichen sofort, wenn sie ausgesprochen wird. So haben die Einladenden genügend Zeit, sich darauf einzustellen und gegebenenfalls ihr Speisenangebot zu ändern.

Generell ist meine Empfehlung, nicht nur im Rahmen derUmgangsformen in der
Fastenzeit:

Wenn Sie aus persönlichen, religiösen, kulturellen oder medizinischen Gründen bestimmt Speisen nicht essen (möchten), weisen Sie Gastgebende darauf hin. So vermeiden Sie Missverständnisse und Verstimmung. Denn es wäre beispielsweise sehr unhöflich, wenn die Einladenden sich beim Kochen viel Mühe gegeben haben, um dann zu erfahren, dass Sie etwas nicht essen (oder gar fasten).







Link zum Artikel: http://erster-eindruck.eu/umgangsformen-fastenzeit/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

"Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden."



Leseranfragen:

General-Guisan-Str. 6 General-Gu, 6300 Zug



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Kulturstaatssekretär Tim Renner: Berlin lebt olympischen Gedanken vor Schuldenkrise: EVP-Vorsitzender fürchtet
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 18.02.2015 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1174441
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Plath
Stadt:

Zug


Telefon: 4930469993764

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 203 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Umgangsformen in der Fastenzeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Plath & Partner AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Du groß schreiben? "Du" oder "du" ? ...

Meine persönliche Antwort ist klar: "Ja, ich empfehle, dass Sie Du groß schreiben." Auch wenn der Duden seit der Rechtschreibreform sagt, dass es keine Rolle spielt ob Sie Du groß schreiben oder du klein schreiben. Aus welchem Grund ? W ...

Geschlechtergerechte Kommunikation ...

Die Förderung der Anzahl an weiblichen Führungskräften und die Voraussetzungen und Massnahmen dazu sind ein oft diskutiertes Thema, wie auch die jüngste dpa-Meldung zeigt. Und nicht zuletzt sollten Respekt und Wertschätzung die grundlegenden Wer ...

Der 8-Punkte-Anti-Diskriminierungs-Knigge ...

1. Bedenken Sie bei Formulierungen, bitte, stets: Nicht wie die sprechende Person etwas meint – „Das war doch nur Spaß!“ –, sondern wie die oder der Angesprochene etwas empfindet, ist ausschlaggebend dafür, ob eine Äußerung als diskrimini ...

Alle Meldungen von Plath & Partner AG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 81


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.