InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Patientenakte zur Einsicht frei / Die Unterlagen gehören dem Arzt, der Patient kann Kopien verlangen

ID: 1172874

(ots) - Jeder Patient hat das Recht, seine
Patientenakte einzusehen. Falls er es wünscht, muss der Arzt ihm
daraus gegen einen Unkostenbeitrag auch Kopien zur Verfügung stellen.
"Die Einsicht kann nur verweigert werden, wenn erhebliche
therapeutische Gründe dagegen sprechen oder die Rechte Dritter
verletzt werden", erklärt der Medizinrechtler Dr. Björn Schmitz-Luhn
von der Universität Köln in der "Apotheken Umschau". Die
Einschränkung wurde vor allem für den psychiatrischen Bereich
eingeführt, zum Beispiel, um Patienten vor einer Selbstgefährdung zu
schützen oder die Therapie nicht zu gefährden. Hat ein Arzt seine
Praxis geschlossen, muss er die Akten zehn Jahre aufbewahren. Ein
Praxisnachfolger darf sie nur mit Zustimmung des Patienten weiter
benutzen.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 2/2015 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mannheim / Ludwigshafen, Best-Price-Dent: Preisgünstiger Zahnersatz Made in Germany Remscheid / Solingen, Best-Price-Dent: Preisgünstiger Zahnersatz Made in Germany
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.02.2015 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1172874
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Baierbrunn


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 114 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Patientenakte zur Einsicht frei / Die Unterlagen gehören dem Arzt, der Patient kann Kopien verlangen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Wort und Bild - Apotheken Umschau (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Wort und Bild - Apotheken Umschau



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.270
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 34


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.