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Deutsche Umwelthilfe klagt für saubere Luft in Limburg

ID: 1171818

(ots) - Hessische Landesregierung widersetzt sich
effektiven Maßnahmen zur Luftreinhaltung und will
Stickstoffdioxidbelastung erst bis 2025 reduzieren

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen das Land Hessen erneut
rechtliche Schritte wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte
eingeleitet. Nach Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach klagt der
Umwelt- und Verbraucherschutzverband wegen anhaltender
Stickstoffdioxid-Belastung in Limburg an der Lahn. Nach Auffassung
der DUH sind die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend, um
die Gesundheit der Einwohner in der Kreisstadt zu schützen. Seit dem
1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid europaweit ein
durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 µg/ m3. Limburg
überschreitet diesen konstant.

"Das Hessische Umweltministerium darf die Luftbelastung in Limburg
nicht länger ignorieren und muss jetzt die Gesundheit der Bürgerinnen
und Bürger schützen. Maßnahmen, die erst in fünf oder zehn Jahren
greifen, sind nach deutschem und europäischem Recht inakzeptabel",
sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission im Dezember 2014 in
einem Schreiben mitgeteilt, dass die Einhaltung des
NO2-Immissionsgrenzwertes an den Messstandorten Diezer Straße,
Frankfurter Straße und Schiede II erst im Jahr 2020 erreicht wird. An
der Messstelle Schiede I sei dies erst bis zum Jahr 2025 zu erwarten.
Eine Verlängerung zur Einhaltung dieser Frist bis 2015 hat die
EU-Kommission dem Land Hessen aufgrund fehlender effektiver
Maßnahmenpläne nicht genehmigt.

Die DUH hat in der Vergangenheit wiederholt die Umsetzung von
Luftreinhaltemaßnahmen juristisch erstritten. Im September 2013
stärkte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Klagebefugnis von
Umweltschutzorganisationen und ermöglichte ihnen, unzureichende




Maßnahmen zur Luftreinhaltung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Hintergrund war eine Klage der DUH gegen das Land Hessen wegen
anhaltender Luftschadstoffbelastung in Darmstadt.

"Die bisherigen Urteile gewähren ein Recht auf saubere Luft. Das
Umweltministerium kann sich nicht länger quer stellen und muss in
allen hessischen Städten effektive Maßnahmen zum Schutz von Umwelt
und Gesundheit umsetzen", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger von der
Kanzlei Geulen & Klinger, der die Klage der DUH eingereicht hatte.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 11.02.2015 - 10:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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