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Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
Urteil gegen ehrenamtlichen Sportbetreuer
Zu hart
HUBERTUS GÄRTNER

ID: 1163128

(ots) - Wer über Risiken beim Sport räsoniert, der denkt
zuerst an Verletzungen durch Fouls oder aber an Herzinfarkte, die
Aktive manchmal erleiden. Eher selten kommt es hingegen vor, dass
eine Sportanlage sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand
befindet und in der Folge Menschen Schaden nehmen. So ist es vor zwei
Jahren aber leider in Augustdorf passiert. Ein kleiner Junge wurde
von einem nicht ausreichend gesicherten Handballtor, das plötzlich
umstürzte, getroffen und schwer am Kopf verletzt. Das Opfer leidet
heute immer noch an den Folgen und wird es auch noch das ganze Leben
lang tun. Es wird aller Voraussicht nach gegen den Eigentümer der
Halle und/oder die Verantwortlichen des ausrichtenden Vereins einen
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz haben. In der Regel
treten die Versicherungen für solche Risiken ein. Eine ganz andere
Dimension erhält der Fall aber dadurch, dass ein ehrenamtlicher
Jugendbetreuer des FC Augustdorf nun auch eine strafrechtliche
Sanktion erfahren hat. Volker Dierk, der sich bislang noch nie hatte
etwas zu Schulden kommen lassen, wurde wegen fahrlässiger
Körperverletzung verurteilt, weil er die Hallen im Vorfeld nicht auf
Gefahrenquellen untersuchte. Juristisch ist dieses Urteil sicher zu
begründen. Trotzdem mutet es ziemlich weltfremd und zu hart an. Zwar
müssen auch ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen auf die
Sicherheit achten, hier wird die Latte aber wohl doch etwas zu hoch
gelegt. Die Mängel hatten jahrelang existiert, niemand bemerkte sie.
Außerdem gab es andere Trainer, die am Unfallort eigentlich hätten
Aufsicht führen müssen. Sie taten es nicht, wurden aber nicht
belangt. Von einem "Dolchstoß für das Ehrenamt" spricht der
Verteidiger. Ein solcher Effekt könnte nun durchaus eintreten.



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Datum: 21.01.2015 - 19:40 Uhr
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