Rheinische Post: Rauchstopp für Balkonien
(ots) - Raucher können einem nur noch leid tun. Erst
werden sie aus öffentlichen Gebäuden verbannt, dann aus der Kneipe
verjagt. Jetzt ist nicht einmal mehr der eigene Balkon als
Qualm-Reservat zugelassen. Der Bundgerichtshof verpflichtet Mieter zu
rauchfreien Zeiten - auch vor der eigenen Balkontür. Das erprobte
Argument: "Rücksicht auf andere . . ." Denn der Duft von Freiheit und
Abenteuer könnte auch zum Nachbarn ziehen. Wer heute noch rauchen
will, geht meilenweit, nicht mehr nur zum Automaten, sondern in eine
eigens ausgewiesene Räucherecke. Der BGH hat den Rauchern etwas
gehustet. Zu Recht, er bestätigt die Auffassung, dass da, wo Vernunft
im Umgang miteinander nicht aus Einsicht garantiert ist, Grenzen
gezogen werden müssen. Im einschlägigen Fall hätte auch eine
Verständigung zwischen den Balkon-Nachbarn zum selben Ergebnis führen
können. Motto: "Wer wird denn gleich in die Luft gehen?" So aber
hatte das Landgericht Potsdam die undankbare Aufgabe, eine
Hausordnung zu erlassen. Ob damit der Hausfrieden einkehrt?
Friedenspfeifen werden nicht wirken.
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Datum: 16.01.2015 - 20:12 Uhr
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