Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Fahrdienstvermittler analysiert Liebesleben seiner Nutzer
Unternehmerfreundlicher Datenschutz
Carolin Nieder-Entgelmeier
(ots) - Für die Nutzung jeder App müssen zuvor die
allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt werden. Das Kleingedruckte
ist dabei eine unübersichtliche, aber schnell zu überwindende Hürde,
denn mit einem Klick ist der Schritt erledigt. Doch in den
Geschäftsbedingungen liegt einiges verborgen. Unter anderem
Informationen darüber, auf welche Daten die App zugreift und welche
sie davon speichert. So geht auch der Fahrdienstvermittler Uber vor.
Deshalb ist es keine Überraschung, dass Uber Nutzerdaten speichert.
Ebenso wenig überraschend ist, dass Uber Nutzerdaten analysiert. Denn
nur aus diesem Grund speichern Unternehmen Nutzerdaten. Sie wollen
sie für sich nutzen. Auch hinter der Veröffentlichung von Stadtkarten
vermeintlich beliebter Gegenden für One-Night-Stands, die Uber aus
Nutzerdaten erstellt hat, steckt unternehmerisches Kalkül: Uber
wieder ins Gespräch bringen. Es gibt zwei Möglichkeiten, solche
absurden Beispiele für Datenmissbrauch zu verhindern. Verbraucher
können die Geschäftsbedingungen solcher Apps ablehnen und auf den
Komfort verzichten. Oder die Politik gestaltet den Datenschutz
benutzer- und nicht länger unternehmerfreundlich.
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Datum: 08.01.2015 - 20:40 Uhr
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