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Stracke: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

ID: 1144545

(ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes
zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch den
Deutschen Bundestag erklärt der familien- und arbeitsmarktpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan
Stracke:

Mit dem neuen Gesetz stärken wir die familiäre Pflege. Eine bis zu
zehntägige Auszeit für Angehörige wird mit einer Lohnersatzleistung,
dem neuen Pflegeunterstützungsgeld, gekoppelt. Damit erleichtern wir,
dass Angehörige auch kurzfristig eine erforderliche pflegerische
Unterstützung organisieren können. Ferner führen wir einen
Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit ein. Danach haben Beschäftigte
einen Anspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten, wenn
sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen. Zur besseren
Bewältigung des Lebensunterhalts während der Freistellung haben die
Betroffenen sowohl in Fällen der Pflegezeit als auch der
Familienpflegezeit einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Der
CSU-Landesgruppe ist es wichtig, kleine Betriebe vor Überforderung zu
schützen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir daher insbesondere
erfolgreich durchgesetzt, dass kleine Betriebe mit 25 oder weniger
Beschäftigten ausschließlich der Auszubildenden von einem
unverhältnismäßigen Organisationsaufwand verschont sind. Hier können
weiterhin freiwillige, unbürokratische Lösungen gefunden werden.
Durch unseren Einsatz werden die neuen Regelungen den Interessen der
Wirtschaft, Beschäftigten und der Pflegebedürftigen jetzt
gleichermaßen gerecht. Darüber hinaus haben wir aus dem Gesetzentwurf
bürokratische Hindernisse herausgestrichen. So wird der Urlaub für
jeden vollen Monat der vollständigen Freistellung gekürzt. Ebenso
gilt der mit den Freistellungen verbundene Sonderkündigungsschutz
nicht ab Ankündigung, sondern ist auf eine Höchstdauer von 12 Wochen




vor Beginn der Freistellung begrenzt. Schließlich haben wir
gesetzlich sichergestellt, dass auch eine bis zu dreimonatige
Sterbebegleitung auf die Höchstdauer für Pflegefreistellungen von 24
Monaten anzurechnen ist.



Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de


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Datum: 04.12.2014 - 16:54 Uhr
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