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Thüringische Landeszeitung: Schlecht beraten / Kommentar von Elmar Otto zu den verschiedenen Auslegungen der Thüringer Verfassung im Vorfeld der Ramelow-Wahl

ID: 1140281

(ots) - Ein Generalsekretär ist als Wadenbeißer
angestellt. Er darf schon mal verbal ordentlich austeilen, wo sich
eine Parteichefin besser in vornehmer Zurückhaltung übt, und soll
damit auch die Stammtische bedienen. Diesen Job für die CDU und die
Vorsitzende Christine Lieberknecht übernimmt seit fünf Jahren Mario
Voigt, und er hat ihn oftmals gut gemacht.

Aber ein wirklich guter "General" muss auch seine Grenzen kennen.
Die sind dann überschritten, wenn er seiner Chefin mehr schadet als
nützt.

Dass Voigt in Haudraufmanier SPD-Justizminister Holger Poppenhäger
ein mangelhaftes Demokratieverständnis vorwirft und dem renommierten
parteilosen Verfassungsrechtler Martin Morlok in die Nähe eines
juristischen Taschenspielers rückt, zeigt die Ohnmacht vor dem
drohenden Machtverlust. Voigt kommt seinem Spezi Christian Carius zu
Hilfe, der trotz gegenteiliger Beteuerungen nicht den
überparteilichen Landtagspräsidenten, sondern den CDU-Vize gibt.

Der Parteimanager legt damit nur den tiefen Graben frei, der
zwischen dem Lieberknecht-Lager und der Truppe um Fraktionschef Mike
Mohring die Union weiter zu spalten droht. Dabei wäre angesichts der
wahrscheinlichen rot-rot-grünen Regierungsübernahme Geschlossenheit
(überlebens-)wichtiger denn je.

Dass Carius das Morlok-Gutachten jetzt erst wieder prüfen will,
obwohl er zuvor selbst immer dezidiert die Meinung vertrat, dass
Nein-Stimmen bei der Ministerpräsidentenwahl zählen müssen, macht die
ganze Hilflosigkeit deutlich.

Und der intellektuelle Einflüsterer Voigt hat sich zu einem
schlechten Berater für Lieberknecht entwickelt. Zur Demontage der
amtierenden Ministerpräsidentin hat er seinen Beitrag geleistet.



Pressekontakt:
Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block




Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
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Datum: 26.11.2014 - 07:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1140281
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Politik & Gesellschaft


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