Rheinische Post: Vier bayerische Bistümer gegen Lockerung des katholischen Arbeitsrechts
(ots) - Die geplante Änderung des Arbeitsrechts der
katholischen Kirche stößt auf Widerstand in Bayern. Wie die in
Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter
Berufung auf Kirchenkreise berichtet, haben die Diözesen Passau,
Regensburg, Eichstätt und Augsburg Bedenken gegen einen Vorschlag,
der unter anderem vorsieht, dass eine Wiederverheiratung Geschiedener
nicht mehr grundsätzlich ein Kündigungsgrund für kirchlich
Beschäftigte sein soll. Diese Lockerung war Inhalt eines
Änderungsvorschlags für die Grundordnung der Bistümer, den eine
Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des früheren Freiburger Erzbischofs
Robert Zollitsch und der Verband der Diözesen erarbeitet hatten.
Demnach soll der "kirchenrechtlich unzulässige Abschluss einer
Zivilehe" (die katholische Kirche erkennt Scheidungen nicht an) nur
noch als Kündigungsgrund gelten, wenn er "objektiv geeignet ist, ein
erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen
Wirkungskreis zu erregen und dadurch die Glaubwürdigkeit des
kirchlichen Dienstes zu beeinträchtigen". Bisher sieht die
Grundordnung eine Wiederverheiratung geschiedener Kirchenmitarbeiter
als "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß". Die Bistümer wollten sich zu
der Frage nicht äußern.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.11.2014 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1138426
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 140 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Vier bayerische Bistümer gegen Lockerung des katholischen Arbeitsrechts"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




