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Jedes fünfte Unternehmen kann offene Stellen nicht besetzen

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Aktuelle Umfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg unter 260 Unternehmen

(PresseBox) - Fast jedes fünfte Unternehmen in der Region kann offene Stellen nicht besetzen. Das hat eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg unter rund 260 Unternehmen ergeben. 22,2 Prozent der Unternehmen können demnach offene Stellen längerfristig (mehr als zwei Monate) nicht besetzen, weil sie keine passenden Arbeitskräfte finden. Gesucht werden dabei sowohl Fachwirte/Meister (36,8 Prozent), Arbeitskräfte mit dualem Berufsabschluss (35,5 Prozent) als auch Fachkräfte mit (Fach-)Hochschulabschluss (27,6 Prozent). "Unsere Dienstleistungsregion benötigt hoch qualifizierte Fachkräfte, die in vielen Branchen leider nur schwer zu finden sind", sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.
Als Reaktion auf den Fachkräfteengpass wollen 48,3 Prozent der Unternehmen mehr ausbilden und 45,5 Prozent verstärkt in die Weiterbildung investieren. Die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität (37,9 Prozent), die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Beschäftigung älterer Mitarbeiter (jeweils 26,5 Prozent) sind weitere Reaktionen von Unternehmen. Hindenberg: "Die IHK Bonn/Rhein-Sieg setzt neben ihren Initiativen zur Stärkung der dualen Ausbildung in Zukunft auch auf weitere Informationen und Hilfen im Bereich Fachkräftesicherung und -gewinnung. Mit dem Projekt "Relaunch your Career" wollen wir verstärkt um neue Zielgruppen werben. Studienabbrecher aller Fachrichtungen mit Erfahrungen im IT-Bereich oder im Bürobereich erhalten die Chance zum 1. Februar 2015 in eine verkürzte Ausbildung einzutreten."
Jedes vierte Unternehmen beklagt Hindernisse bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland. Hier spielen die unzureichenden Sprachkenntnisse (26,1 Prozent) und die schwierige Bewertung von Qualifikationen der Bewerber (12,6 Prozent) die größte Rolle. "Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), das seit dem 1. April 2012 in Kraft ist, erhalten Qualifizierte aus dem Ausland auch in Deutschland die Möglichkeit einer Anerkennung ihrer Ausbildung oder Qualifizierung", so Hindenberg: "So ergeben sich neue berufliche Chancen für die Einzelnen und unsere Unternehmen können so auf qualifizierte Mitarbeiter zurück greifen. Durch das BQFG, auch Anerkennungsgesetz genannt, gibt es einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Vergleich zu einem deutschen Berufsabschluss."






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Datum: 04.11.2014 - 12:12 Uhr
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