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Tillmann: Umsatzsteuer auf Saunaleistungen bleibt bei 7 Prozent

ID: 1129294

(ots) - Saunabetriebe erhalten weitere Planungssicherheit

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 28. Oktober 2014 ein
BMF-Schreiben zur Verabreichung von Heilbädern veröffentlicht,
welches auch Regelungen für die Verabreichung von Saunabädern
enthält. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:

"Die Fortgeltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei der
Verabreichung von Saunaleistungen über den Jahreswechsel hinaus, ist
ein richtiger Schritt, um den betroffenen Unternehmen
Planungssicherheit zu geben. Wir begrüßen es daher sehr, dass die von
der Union vorgebrachten Bedenken gegen eine unmittelbare Anwendung
der Rechtsprechung bei den Ländern auf Zustimmung gestoßen sind."

Hintergrund:

Bislang werden Saunaleistungen generell als Heilbäder i. S. des §
12 Absatz 2 Nummer 9 Umsatzsteuergesetz (UStG) angesehen und daher
ermäßigt mit 7 Prozent besteuert. Laut eines Urteils des
Bundesfinanzhofs gilt die ermäßigte Besteuerung allerdings nur für
Heilbäder, die der konkreten Behandlung einer Krankheit oder einer
anderen Gesundheitsstörung dienen. Dennoch profitierten von dieser
Ermäßigung auch neue Produkte wie z. B. Floating-Bäder, Heu-,
Schoko-, Kleopatra- und Aromabäder.

Die für Fragen der Umsatzsteuer zuständigen Referatsleiter von
Bund und Ländern haben jetzt beschlossen, diese Praxis, die
ursprünglich zum 1. Januar 2015 auslaufen sollte, bis zum 1. Juli
2015 zu verlängern. Bis dahin gilt damit für alle Saunaleistungen der
ermäßigte Mehrwertsteuersatz.



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Datum: 31.10.2014 - 15:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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