Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urlaubsurteil des Bundesarbeitsgerichts
(ots) - Rein formal hat der klagende Mitarbeiter sogar
einige Argumente auf seiner Seite. Denn wer die zwei Zusatztage
bekommt und wer nicht, entscheidet sich allein nach dem Alter des
Mitarbeiters; und Altersdiskriminierung ist in Deutschland verboten.
Dennoch ist es zu begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht bei der
Auslegung des Diskriminierungsverbots nicht nur den Gesetzestext,
sondern auch den gesunden Menschenverstand zurate gezogen hat.
Schließlich kann Gleiches sehr wohl unterschiedlich behandelt werden,
wenn es dafür Sachgründe gibt. Dass ältere Menschen im Durchschnitt
einen höheren Erholungsbedarf haben als ihre jungen Kollegen, lässt
sich kaum bestreiten.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd(at)stn.zgs.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.10.2014 - 21:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1124677
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Stuttgart
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 140 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urlaubsurteil des Bundesarbeitsgerichts"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Nachrichten (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




