Mitteldeutsche Zeitung: zu Rüstungsexporten
(ots) - Die Missbilligung von Waffenexporten durch das
Grundgesetz ist unübersehbar. Wenn die Bundesregierung sie dennoch
genehmigen will, sollte es sich von selbst verstehen, dass sie das
Parlament darüber rechtzeitig informiert und die Genehmigung
begründet. Das Gegenteil ist der Fall. Das Parlament wird erst nach
der Genehmigung unterrichtet - und das ohne Begründung. Das
widerspricht dem Geist des Grundgesetzes und dem Willen des
Parlamentarischen Rates. Aber das Bundesverfassungsgericht stört sich
nicht daran. Die Bundesrepublik ist nicht nur der drittgrößte
Waffenexporteur der Welt, sondern wohl auch der verschwiegenste.
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Datum: 21.10.2014 - 19:11 Uhr
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