InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Krankenschwester darf auch ohne Nachtschicht arbeiten

ID: 1119295

(LifePR) - Eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten leisten kann, ist nicht arbeitsunfähig krank, sondern hat einen Anspruch darauf, nur für die Tagschichten eingeteilt zu werden. Die Klägerin des vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Falles war bei dem beklagten Krankenhaus seit 1983 als Krankenschwester tätig. Laut ihrem Arbeitsvertrag musste sie unter anderem auch Nacht- und Schichtdienste leisten, zu denen sie auch regelmäßig von der Beklagten eingeteilt wurde. Wegen einer medikamentösen Behandlung war sie jedoch seit Juni 2012 gesundheitlich nicht mehr in der Lage, den nächtlichen Schichtdienst zu leisten. Der Betriebsarzt hielt sie deshalb für arbeitsunfähig krank. In der Folge wurde sie von der Beklagten nicht mehr beschäftigt, obwohl sie ihre Arbeitsleistung mit Ausnahme der Nachtdienste ausdrücklich angeboten hatte. Ihre Klage auf Beschäftigung und Zahlung des Arbeitslohns für die Zeit der Nichtbeschäftigung wurde vom BAG positiv beschieden. Dass sie nachts nicht arbeiten könne, führe nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit, so die Richter. Denn sie könne tagsüber alle vertraglich geschuldeten Tätigkeiten einer Krankenschwester ausführen. Dies müsse die Beklagte bei ihrer Schichteinteilung entsprechend berücksichtigen. Da sie ihre Arbeitsleistung ordnungsgemäß angeboten, die Beklagte sie jedoch nicht angenommen habe, stehe ihr auch ein Anspruch auf die entgangene Vergütung in Gestalt des sogenannten Annahmeverzugslohns zu (Az.: 10 AZR 637/13).
Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Beratung für Freiberufler Berufsbegleitend zum
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 09.10.2014 - 10:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1119295
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 66 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Krankenschwester darf auch ohne Nachtschicht arbeiten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Swimming-Pool im Garten: Was Verbraucher wissen sollten ...

Wann ist ein Pool im eigenen Garten erlaubt?Nicht jeder Pool darf einfach so im Garten gebaut werden. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von Größe, Tiefe und Bundesland ab. Kleinere Becken mit mehr als 50 Kubikmetern Wasserinhalt sind ...

Waldbrand im Urlaub: Was Reisende wissen sollten ...

Viele Urlauber verfolgen derzeit mit Sorge die Nachrichten aus Frankreich und Spanien. Was kann man Reisenden raten?Tobias Klingelhöfer: Zunächst einmal sollten Urlauber die Lage am Urlaubsort regelmäßig beobachten und sich ausschließlich auf of ...

WLAN im Hotel: So surfen Urlauber sicher ...

Warum Hotel-WLANs ein Einfallstor für Angriffe sein könnenEin Passwort für das Hotel-WLAN vermittelt zunächst ein Gefühl von Sicherheit. Tatsächlich ist diese Hürde laut ARAG IT-Experten jedoch oft gering: Zugangsdaten sind leicht zu erfragen ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.303
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 147


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.