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IHK: EU-Sanktionen treffen auch das Saarland

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Auswirkungen aber noch verkraftbar

(PresseBox) - "Die EU-Sanktionen gegen Russland werden nicht ohne Auswirkungen auf die saarländische Wirtschaft bleiben. Vor allem im Maschinenbau ist mit Umsatzeinbußen zu rechnen. Bei einem Russland-Anteil von zwei Prozent an den Saar-Exporten dürften sich die negativen Rückwirkungen auf die Saarwirtschaft aber in engen Grenzen halten. Deshalb sehen wir noch keinen Grund, unsere Prognose für das Saarwachstum in diesem Jahr von rund 2,5 Prozent zurückzunehmen." So äußerte sich IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch zu der Verschärfung der EU-Sanktionen gegen Russland.
Wie die IHK weiter mitteilt, lieferte das Saarland im vergangenen Jahr Waren im Wert von gut 260 Millionen Euro nach Russland. Darin seien aber noch nicht die Komponenten und Systeme enthalten, die die saarländische Wirtschaft an andere Unternehmen in Deutschland und Europa liefert und die von dort aus nach Russland exportiert werden. Für eine ökonomische Bewertung der Sanktionen müsse zudem berücksichtigt werden, dass Russland sich in anderen Ländern umsehen wird, um die EU-Exporte ersetzen zu können. Giersch: "Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass bestehende Geschäftsverbindungen Schaden nehmen. Das wäre insbesondere für Unternehmen schmerzhaft, die zuletzt viel in den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zu Russland investiert haben."
Vor diesem Hintergrund sieht die IHK die Wirtschaftssanktionen gegen Russland mit gemischten Gefühlen. "Es ist das Primat der Politik, derartige Entscheidungen auch dann zu treffen, wenn sie wehtun. Aber es ist auch die Pflicht der Politik, die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung im Auge zu behalten. Deshalb sollten die Sanktionen im Finanz-, Rüstungs- und Hochtechnologiebereich nicht auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, bevor alle Möglichkeiten einer diplomatischen Konfliktbeilegung ausgeschöpft worden sind."
Die IHK Saarland bietet betroffenen Unternehmen eine erste Orientierungshilfe bei der Überprüfung der vom Embargobeschluss betroffenen Güter. Ansprechpartner ist Außenwirtschaftsexperte Keven Isringhaus, Telefon +49 (681) 9520-420, Mail: keven.isringhaus(at)saarland.ihk.de. Darüber hinaus verweist die IHK auf das Justizportal von Bund und Ländern www.finanz-sanktionsliste.de - hier können sich Unternehmen vergewissern, mit welchen Unternehmen und Personen in Russland Handelsbeziehungen derzeit untersagt sind.





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Datum: 30.07.2014 - 16:47 Uhr
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