Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Cannabis
(ots) - Wer unerträgliche Schmerzen hat und das an jedem
Tag, der probiert wahrscheinlich alles aus. Warum nicht auch
Cannabis? Insofern ist es gut, dass das Verwaltungsgericht Köln den
Weg für den Anbau in der eigenen Wohnung zu therapeutischen Zwecken
unter sehr engen Voraussetzungen geebnet hat. Die bisherige
restriktive Haltung des Bundesinstituts für Arzneimittel, das
befürchtet, Unbefugte könnten auf die Pflanzen von Kranken zugreifen,
scheint übertrieben. Aber auch die Entscheidung der Richter, das
Bundesinstitut dürfe jetzt die Sicherheitsanforderungen an die
betreffenden Wohnungen festlegen, scheint nicht im Sinne der
klagenden Kranken zu sein. Denn die wollen Cannabis ja selbst
anbauen, weil sie die Preise der Apotheken für Blüten und Blätter
nicht bezahlen können. Wie also sollen sie einbruchshemmende Fenster
finanzieren? Oder den Strom für die Beleuchtung ihrer Mini-Plantage?
Und: Ist es richtig, dass sich die Pharmaindustrie mit stinknormalen,
getrockneten Pflanzen eine goldene Nase verdient, nur weil diese
Pflanzten unter das Betäubungsmittelgesetz fallen? Wohl nicht!
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Datum: 22.07.2014 - 21:00 Uhr
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