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Mitteldeutsche Zeitung: zum Fahrradhelm

ID: 1073536

(ots) - So lange es keine Helmpflicht gibt, so lange
verbietet es sich, den Schadenersatz zu verkürzen, wenn helmlose
Radler in einen Unfall verwickelt und dabei verletzt werden. Denn
wenn der Gesetzgeber die Entscheidung über das Tragen eines Helms dem
Radler überlässt, wäre es unredlich, den helmlosen Radler mit einem
gekürzten Schadenersatz-anspruch dafür zu bestrafen, dass er das
Angebot der Freiwilligkeit angenommen hat. So aber hat es das
Oberlandesgericht Schleswig gewünscht. Der Bundesgerichtshof ist
dafür zu loben, dass er das zurückgewiesen hat.



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200



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drucken  als PDF  an Freund senden  Westdeutsche Zeitung: Helm tragen - auch ohne Helmpflicht =
von Peter Kurz Allg. Zeitung Mainz: Kein guter Tag / Kommentar zur Fahrradhelm-Pflicht
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Datum: 17.06.2014 - 19:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1073536
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Politik & Gesellschaft


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