InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Lausitzer Rundschau: Klamauk der NPD

Klage gegen Gauck-Äußerung vor Bundesverfassungsgericht gescheitert

ID: 1070542

(ots) - Von vornherein war klar, dass die beiden gestern
verhandelten Verfassungsbeschwerden der NPD eher der eigenen
Publicity dienten als dem Ziel eines wirklichen Erfolges. Im
Grundgesetz steht nun einmal glasklar, dass der Bundespräsident von
der Bundesversammlung "ohne Aussprache" gewählt wird, und das
schließt eine Rede eines NPD-Vertreters zur Vorstellung des eigenen
Kandidaten nun einmal ebenso aus wie jede andere Kandidatenrede. Aber
jedes Mal veranstaltet die rechtsradikale Partei in der
Bundesversammlung den gleichen Klamauk um diese Frage, weil sie einen
großen Auftritt haben will. Das hat das Karlsruher Gericht nun
hoffentlich für alle Zeiten beendet. Außerdem steht im Grundgesetz
nicht, dass ein amtierender Bundespräsident Leute, die vor Heimen
gegen Asylbewerber protestieren, die ihnen nichts getan haben, nicht
"Spinner" nennen darf. Es ist schon erstaunlich, dass sich eine
Partei von diesem Wort verunglimpft fühlt, die im Europawahlkampf
gerade mal wieder "Gas geben" plakatiert hat. Im Grundgesetz steht
überhaupt gar nichts, was die Worte des Präsidenten einschränken
würde. Karlsruhe hat Joachim Gauck bescheinigt, dass er das sagen
durfte, und dass dieser Ausdruck, den er indirekt auf die NPD bezog,
seine allerdings vorhandene Pflicht zur parteipolitischen Neutralität
nicht verletzte. Auch ein Präsident genießt Meinungsfreiheit in
Deutschland. Gauck sollte das freilich nicht als Freibrief
verstehen. Ein Bundespräsident ist nicht Paulchen Pöbel von nebenan,
er sollte seine Wort abwägen und so wählen, dass ihm auch jemand ein
ernsthaftes Argumentieren bescheinigen kann, der nicht seiner Meinung
ist. Er sollte niemandem den Vogel zeigen, auch nicht verbal. Sein
Job ist es, ein Land zusammenzuhalten, nicht zu spalten. Gerade
Joachim Gauck hat allerdings bisher in noch jeder Rede gezeigt, dass




er das weiß und einhält. Und trotzdem nicht meinungslos ist. Für den
konkreten Fall gilt das übrigens auch. Denn, das von der NPD beklagte
Wort fiel beim Besuch des Staatsoberhaupts in einem Oberstufenzentrum
in Berlin-Kreuzberg. Gauck sagte den Schülern mit Blick auf die
damals in einem Berliner Plattenbaubezirk laufenden Demonstrationen
gegen Asylbewerber: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen
und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind Sie alle
aufgefordert." Und an anderer Stelle sagte er, auch nach einem
NPD-Verbot seien all "die Spinner, die Ideologen und die Fanatiker"
ja noch da. Es war eine situations- und altersgerechte Wortwahl. Und
außerdem höchst sachgerecht zudem.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik(at)lr-online.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Westfalenpost: Andreas Thiemann zum NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.06.2014 - 21:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1070542
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Cottbus


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 194 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Lausitzer Rundschau: Klamauk der NPD

Klage gegen Gauck-Äußerung vor Bundesverfassungsgericht gescheitert
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lausitzer Rundschau (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Lausitzer Rundschau



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 43


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.