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Lange/Lach: Neue Regelungen ermöglichen besseren Schutz vor Bahnlärm

ID: 1068490

(ots) - Anhörung im Verkehrsausschuss

In der Anhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale
Infrastruktur am heutigen Mittwoch wurden mit Sachverständigen Fragen
zur Verkehrslärmschutzverordnung erörtert. Hierzu erklären der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Ulrich Lange, sowie der zuständige Berichterstatter Günter
Lach:

"Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich der Ausschuss
für Verkehr und digitale Infrastruktur heute in einer öffentlichen
Anhörung mit der neuen Verkehrslärmschutzverordnung befasst.

Mit der Verordnung werden neue Berechnungsverfahren zur Ermittlung
der Lärmwerte eingeführt. Damit kann die Schienenlärmbelastung für
Anwohner beim Neu- und Ausbau von Schienenstrecken besser ermittelt
werden. Neben den Verbesserungen bei der Lärmvorsorge wird es
weiterhin darum gehen, den Lärm dort zu reduzieren, wo er entsteht -
an der Quelle, also am Fahrzeug selbst. Dazu brauchen wir ein
europäisches Förderprogramm, das die neue EU- Kommission auf den Weg
bringen sollte.

In der Diskussion mit den Sachverständigen ist deutlich geworden,
welche wesentlichen Verbesserungen sich beim Lärmschutz für die
Bürgerinnen und Bürger ergeben. Mit dem genaueren
Berechnungsverfahren werden neben dem Rollgeräusch zusätzliche
Geräusche wie etwa Lüftung oder Stromabnehmer berücksichtigt.

Dies ist die erste Änderung und Fortschreibung der
Verkehrslärmschutzverordnung seit 1990. Sie ist infolge der
Abschaffung des sogenannten Schienenbonus, die im Januar 2015 wirksam
wird, notwendig geworden. In einem langjährigen Verfahren wurde
dieser Verordnungsentwurf mit allen Seiten abgestimmt. Sowohl die
betroffenen Ressorts als auch die Bundesländer und Verbände waren
hieran beteiligt.

Die Anhörung heute hat bestätigt, dass die neue




Verkehrslärmschutzverordnung einen richtigen Schritt für einen
verbesserten Lärmschutz darstellt."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Datum: 04.06.2014 - 15:54 Uhr
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