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Ausbildung zur befähigten Person (Sachkundiger)

ID: 1068216

Umfangreiche Angebote im Haus der Technik, Essen

(PresseBox) - Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Anlagen und Maschinen. Damit diese funktionstüchtig und sicher bleiben, müssen sie nicht nur durch den Arbeitgeber sicher bereitgestellt werden, sie müssen auch einer Inbetriebnahme-Prüfung und wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Da diese Prüfungen umfangreicher fachlicher Kenntnisse des Prüfgegenstands und des Prüfszenarios bedürfen, müssen die Prüfer befähigt sein. Die befähigte Person muss Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfungen oder vergleichbare Prüfungen gesammelt haben. Sie muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen. Diese Arbeitsmittel können z. B. sein: Gerüste, Leitern, Krananlagen, kraftbewegte Türen und Tore, Zentrifugen, Regalanlagen, Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Vakuumhebegräte, Fahrzeughebebühnen, Pressen, Mörtelförderer, Ladebrücken, Wechselbehälter usw.
Für die Sicherheit im Unternehmen ist der Arbeitgeber verantwortlich - genau deshalb lässt er die Sicherheit seiner Arbeitsmittel durch qualifiziertes Fachpersonal prüfen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung zeichnet die befähigte Person. Sie ist in ihrer Funktion weisungsfrei und darf wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Das Haus der Technik bietet zahlreiche qualifizierende Veranstaltungen und Ausbildungen für befähigte Personen an, z. B. Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten; Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen; Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß BGV D29; Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung; Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen; Befähigte Person (Sachkundiger) für Fenster, Türen und Tore; Befähigte Person zur Prüfung von Containern; Befähigte Person für die Prüfung von Kälteanlagen; Befähigte Person zur Prüfung von Pressen und ähnlichen Maschinen; Befähigte Person zur Prüfung von Zentrifugen; Befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen; Befähigte Person zur Prüfung von Kranen; Befähigte Person zur Prüfung von Notduschen; Befähigte Person zur Prüfung von lüftungstechnischen Anlagen; Befähigte Person zur Prüfung von Sprinkleranlagen; Befähigte Person zur Prüfung von Chlorungsanlagen , Befähigte Person zur Prüfung von Federzügen, Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator, Befähigte Person zur Prüfung von Acetylenanlagen, Lehrgang für Befähigte Personen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV für die Prüfung von Schlauchleitungen, Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel des Güterverkehrs auf der Straße, Befähigte Personen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV für den den Bereich Druckbehälter und Rohrleitungen, Befähigte Person zur Prüfung von Stetigförderern, Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln, Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeughebebühnen, Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten, Befähigte Personen für die Maschinenabnahme nach der BetrSichV und vieles mehr.




Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.hdt-essen.de/arbeitssicherheit-befaehigte_personen

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Datum: 04.06.2014 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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