Mitteldeutsche Zeitung: zu Google
(ots) - Es obliegt nun allein Google, ob der Konzern einen
Löschantrag ablehnt - etwa wenn ein Politiker Berichte über
Korruption entfernen will. Erst dann, wenn Google einen Antrag
ablehnt und ein Nutzer dagegen klagt, entscheiden Richter. So wird
die Rechtsumsetzung privatisiert. Wir müssen auf Googles Weisheit
vertrauen. Der Konzern hat nun einen Beirat gebildet, dem
Datenschützer ebenso angehören wie der UN-Berichterstatter für
Meinungsfreiheit, um Richtlinien für die Abwägung zwischen
Datenschutz und Informationsrecht der Öffentlichkeit zu entwickeln.
Doch das sollte nicht die Aufgabe von Konzernen sein. Es braucht
dringend Gesetze, die in dieser Frage konkrete Vorgaben machen.
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Hartmut Augustin
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Datum: 30.05.2014 - 18:56 Uhr
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