InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Expertentipps für Bauunternehmen und Handwerksfirmen

ID: 1061787

Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle?

(IINews) - Baustellen sind gefährlich, gleich, ob dort gearbeitet wird, oder nicht. Gerade nach Feierabend locken Bauplätze Kinder magisch an. Und weil der Nachwuchs auf das obligatorische „Betreten verboten“-Schild selten reagiert, müssen Baufirmen Gefahrenquellen immer sorgfältig sichern.
Tun sie das nicht, haften sie, wenn etwas passiert. Wie das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil vom 5. März dieses Jahres (OLG Koblenz 05.03.2014 Az.: 5 U 1090/13) urteilte, haben Baufirmen in jedem Fall die Verkehrssicherungspflicht – auch gegenüber Menschen, die die Baustelle unbefugt betreten. Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen bedeutet: erkennbare Gefahren vermeiden, und den „Verkehr“, sprich die Zugangsmöglichkeit zur Gefahrenstelle, blockieren.
Im Falle des OLG-Urteils hatte ein Bauherr die Baustelle nach Feierabend betreten und war, um etwas zu prüfen, von außen übers Gerüst geklettert und in den ersten Stock eingestiegen. Dort war er dann durch ein ungesichertes Treppenloch abgestützt und hatte sich schwer verletzt. Nach Ansicht des OLG traf die Firma in diesem Fall keine Schuld, denn sie musste nicht damit rechnen, dass sich jemand wie ein Turner übers Gerüst ins Haus hangelt. Mit Blick auf die im Urteil des OLG Köln vom 5.3.2014 expressis verbis betonte Verkehrssicherungspflicht sollten Baufirmen immer damit rechnen, dass Unbefugte die Baustelle betreten. Sie müssen deshalb alle erkennbaren Gefahrenquellen sorgfältig absichern. Ungewöhnliches Verhalten, wie in diesem speziellen Fall, müssen sie aber nicht vorhersehen.

JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner ist eine der größten Anwaltskanzleien in Augsburg und Schwaben. Rechtsanwälte und Fachanwälte kümmern sich um die anwaltliche Beratung in den Gebieten Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Baurecht, Vergaberecht, Internetrecht und Insolvenzrecht.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Autor, Rechtsanwalt Thomas Schmitt, ist Partner der Kanzlei JuS Rechtsanwälte, Augsburg (www.jus-kanzlei.de). Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Schlichter nach SOBau des Deutschen Anwaltverein (DAV). Er beschäftigt sich seit über 16 Jahren vornehmlich mit sämtlichen rechtlichen Fragen des Bau-, Architekten- und Immobilienrechts. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Schmitt Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsvereins (ARGE BauR).



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Thomas Schmitt
Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht, Schlichter nach SOBau
c/o JuS Rechtsanwälte
Abt. Bau, Miete & Immobilien

Ulrichsplatz 12
86150 Augsburg
Tel. 0821 / 34660-24
www.jus-kanzlei.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Sevim Dagdelen: Deutsche Unterstützung für Erdogan beenden PEAG Personaldebatte zum Frühstück  ?Trend zur Akademisierung ? Bedrohung für die klassische Ausbildung??
Bereitgestellt von Benutzer: jus-kanzlei
Datum: 20.05.2014 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1061787
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Augsburg



Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.05.2014

Dieser Fachartikel wurde bisher 146 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Expertentipps für Bauunternehmen und Handwerksfirmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Thomas Schmitt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Tipps vom Anwalt für private Bauherren ...

Verbraucherschutz wird in Europa ernst genommen. Davon profitieren ab sofort gesteigert auch private Bauherren. Private Bauherren sind Verbraucher und genießen als solche besondere Widerrufsrechte und vertragliche Rückgaberechte. Was für den norma ...

Expertentipps für öffentliche Bauherren ...

Fehlkalkulationen können für Bieter schwerwiegende Folgen haben. Wird der Preis dadurch zu hoch, dann bekommt er wahrscheinlich den Zuschlag nicht, was zu verkraften ist. Führt der Kalkulationsfehler zu einem zu niedrigen Preis und bekommt der Bie ...

Alle Meldungen von Thomas Schmitt



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 107


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.