InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Westfalenpost: Unterhaltsvorschuss - Die Pflicht der Väter

ID: 1059431

(ots) - Längst nicht jeder säumige Vater entzieht sich
böswillig der Verpflichtung zum Unterhalt. Die Quote derer, die durch
Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlte Jobs über keine ausreichenden
Einnahmen verfügen, wächst.

"Vater Staat" muss einspringen, weil biologische Väter ihrer
Zahlungspflicht nicht nachkommen. Das ist im Sinne der Kinder
alternativlos. Ärgerlich aber wird es, wenn Städte in NRW Vorschüsse
bei säumigen Elternteilen nicht eintreiben, obwohl dies vielfach
möglich wäre. Die Kostenteilung zwischen den staatlichen Ebenen trägt
dazu bei, dass Gemeinden die personell aufwändige Suche nach dem
Kindsvater nicht selten nur halbherzig betreiben und stattdessen Bund
und Land zur Kasse bitten. Die Zeche zahlt dann der Steuerzahler.

Dass die Politik den staatlichen Unterhaltsvorschuss auf Kinder
bis zum zwölften Lebensjahr begrenzt, wirft Fragen auf. Es steht kaum
zu erwarten, dass der säumige Vater seiner Unterhaltspflicht nach dem
12. Geburtstag des Kindes plötzlich nachkommt. Sinnvoller wäre es,
die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss auf das 18. Lebensjahr
auszuweiten und im Gegenzug die säumigen Väter entschiedener zu
verfolgen. Dies wäre nicht nur gerechter, sondern dürfte am Ende auch
die staatlichen Kassen bei Hartz-IV-Zahlungen entlasten.



Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Lausitzer Rundschau: Eine kleine Chance

Zum Runden Tisch in Kiew und seinen Vorbildern Westfalenpost: Gift im Spielzeug - Kontrollen sind mindestens so wichtig wie Grenzwerte
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.05.2014 - 21:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1059431
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hagen


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 119 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Westfalenpost: Unterhaltsvorschuss - Die Pflicht der Väter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalenpost (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalenpost



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 62


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.