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Behandlungsfehler - Durchsetzung von Ansprüchen zu schwierig?

ID: 1052436

Die Zahlen aus dem Krankenhausreport der AOK für das Jahr 2014 gingen in den letzten Wochen durch die Presse. Ca. 19.000 Todesfälle werden darin genannt, die zu vermeiden gewesen wären.

(IINews) - Die Zahlen aus dem Krankenhausreport der AOK für das Jahr 2014 gingen in den letzten Wochen durch die Presse. Ca. 19.000 Todesfälle werden darin genannt, die zu vermeiden gewesen wären. Dies soll 1 % aller Fehlbehandlungen sein. Stellt man diese Zahl den Verfahren gegenüber, die von den Haftpflichtversicherern der Krankenhäuser und Ärzte genannt werden, wundert man sich noch mehr: hier ist von jährlich ca. 40.000 Verfahren die Rede die zu regulieren sind. Was passiert mit all den anderen Fällen? Ca. 150.000 Verfahren bleiben also ohne finanzielle Genugtuung des Patienten? Viele Patienten scheuen den Weg durch die Instanzen. Es ist bekannt, dass sich gerade bei schwerwiegenden Konsequenzen die Verfahren häufig über Jahre hinziehen. Vielfach liegt das tatsächlich an dem Abwehrverhalten der Versicherungen. In den seltensten Fällen sind es die Ärzte, die blockieren. Noch immer geistert bei den Medizinern der Satz: keine Fehler zugeben, sonst geht der Versicherungsschutz verloren. Die Versicherungen tragen nicht dazu bei, dieses Missverständnis bei den Ärzten aufzuklären. Oft ist es auch die Erwartungshaltung von Patienten die Verhandlungen mit den Schädigern blockieren, denn in Deutschland zu erstreitende Schmerzensgeldbeträge sind weit von dem entfernt, was aus Amerika bekannt wird. Ein taktisch richtiges Vorgehen hilft dem Patienten häufig am ehesten, eine zeitnahe und befriedigende Schmerzensgeldzahlung zu erhalten.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Autorin, Rechtsanwältin Brigitte Roth, ist Rechtsanwältin der Kanzlei JuS Rechtsanwälte, Augsburg (www.jus-kanzlei.de). Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren vornehmlich mit den Rechtsfragen zu ärztlichen Behandlungsfehlern und zum Krankenversicherungsrecht. Zudem ist Frau Rechtsanwältin Roth Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsvereins (ARGE MedR).



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Brigitte Roth
c/o JuS Rechtsanwälte
Abt. Medizinrecht
Ulrichsplatz 12
86150 Augsburg
Tel. 0821 / 34660-24
www.jus-kanzlei.de



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Datum: 29.04.2014 - 14:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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Augsburg



Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.04.2014
Anmerkungen:
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner ist eine der größten Anwaltskanzleien in Augsburg und Schwaben. Rechtsanwälte und Fachanwälte kümmern sich um die anwaltliche Beratung in den Gebieten Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Baurecht, Vergaberecht, Internetrecht und Insolvenzrecht.

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