Patientenrechtegesetz: Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen und die Konsequenzen für die Dokument
Patientenrechtegesetz: Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen und die Konsequenzen für die Dokumentation
(IINews) - Das Patientenrechtegesetz wird hat insgesamt nicht viele Veränderungen gebracht. Das ist zumindest der Tenor in den meisten Veröffentlichungen. Dennoch sind die Auswirkungen in der Praxis nicht zu verachten. Das Gesetz räumt den Patienten das Recht ein, in die Behandlungsunterlagen Einsicht zu nehmen. Was bisher in der Rechtsprechung stark eingeschränkt wurde, nämlich auf die Herausgabe von Untersuchungsergebnissen, also objektiver Faktoren, ist jetzt ausgedehnt auf die gesamte Krankenakte. Das Gesetz schreibt vor, dass unverzüglich in die gesamte Dokumentation dem Patienten Einsicht zu gewähren ist. Die früher schon in der Rechtsprechung gezogene Grenze der Verweigerung der Einsichtsrechte aus medizinischen Gründen ist heute ebenfalls beschränkt. Lediglich „erhebliche therapeutische Gründe“ rechtfertigen es, die Unterlagen nicht den Patienten zu überlassen. Entsprechend sorgfältig sollte mit den Dokumentationspflichten umgegangen werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass nun auch deutlich im Gesetz festgelegt ist, wie mit einer fehlenden Dokumentation umzugehen ist: was nicht dokumentiert ist, hat nicht stattgefunden. Nachlässige oder oberflächliche Einträge sind daher unbedingt zu vermeiden.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Autorin, Rechtsanwältin Brigitte Roth, ist Rechtsanwältin der Kanzlei JuS Rechtsanwälte, Augsburg (www.jus-kanzlei.de). Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren vornehmlich mit den Rechtsfragen zu ärztlichen Behandlungsfehlern und zum Krankenversicherungsrecht. Zudem ist Frau Rechtsanwältin Roth Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsvereins (ARGE MedR).
Rechtsanwältin Brigitte Roth
c/o JuS Rechtsanwälte
Abt. Medizinrecht
Ulrichsplatz 12
86150 Augsburg
Tel. 0821 / 34660-24
www.jus-kanzlei.de
Rechtsanwältin Brigitte Roth
c/o JuS Rechtsanwälte
Abt. Medizinrecht
Ulrichsplatz 12
86150 Augsburg
Tel. 0821 / 34660-24
www.jus-kanzlei.de
Datum: 15.04.2014 - 13:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1047464
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Augsburg
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 142 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Patientenrechtegesetz: Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen und die Konsequenzen für die Dokument"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Brigitte Roth (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).