RNZ: Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung
(ots) - Noch 2009 winkte der EuGH die
Vorratsdatenspeicherung durch - als in Frage stand, ob die EU dafür
eigentlich zuständig sei. Das erstaunliche Urteil: Ja, denn die
"VDS"-Richtlinie diene nicht der Verbrechensbekämpfung, sondern dem
Binnenmarkt. Nun kippt der EuGH das Gesetz - weil die EU nicht gleich
eine grundrechtskonforme Ausgestaltung im Detail festlegte. Bislang
galt, dass dies Sache der Staaten wäre. Aber so hat es einmal gute
Folgen, dass die EU-Ebene sich für alles und jeden zuständig hält.
Die Richtlinie ist gekippt, und das ist im Sinne der Privatsphäre
eine gute Nachricht. Auch wenn sich die offiziell verordnete
Durchleuchtung aller angesichts des NSA-Skandals ziemlich harmlos
ausnimmt.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 08.04.2014 - 19:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1044525
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Heidelberg
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 98 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"RNZ: Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rhein-Neckar-Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




