InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Neuordnung der Abfallüberwachung

ID: 1043824

(PresseBox) - Ab Juni 2014 müssen noch mehr Unternehmen ihre Abfalltransporte dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) anzeigen. Bislang galt diese Regelung nur für Entsorgungsunternehmen. Nunmehr müssen alle Unternehmen, die mehr als 20 t nicht gefährliche oder 2 t gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr befördern, das LUA informieren. Betroffen sind beispielsweise Handwerker, Servicetechniker, Gartenbauer oder andere Gewerbebetriebe, die ihre Abfälle zum Betriebsgelände mitnehmen oder selbst zu einer Entsorgungsanlage fahren.
Die neue "Anzeige- und Erlaubnisverordnung" ist auch Thema beim "Umwelt Forum Saar" von IHK und saar.is am 8. April 2014 ab 15:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer. Interessierte Unternehmen sind herzlich eingeladen. Weitere Themen sind die umweltpolitischen Schwerpunkte der neuen Bundesregierung sowie die europäische Chemikalienpolitik.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 1495 in dem IHK-Merkblatt: "Was Unternehmen bei Abfalltransporten zu beachten haben".
Ansprechpartner: Christian Wegner, Telefon 0681 9520-425, E-Mail: christian.wegner(at)saarland.ihk.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  FOM Info-Abende zum berufsbegleitenden Studienprogramm Coaching: Echtes Selbstbewusstsein durch professionelle Unterstützung
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 07.04.2014 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1043824
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Saarbrücken


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 62 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neuordnung der Abfallüberwachung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

IHK fordert Effizienzgesetz für das Saarland ...

Die IHK Saarland fordert einen grundlegenden Kurswechsel beim Bürokratieabbau im Saarland. Nach dem Vorbild Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens sollte auch das Saarland ein eigenes Effizienzgesetz auf den Weg bringen. Ziel müsse ein echter ...

Kein Frühjahrsaufschwung am Saar-Arbeitsmarkt ...

„Der Frühjahrsaufschwung fällt in diesem Jahr aus. Statt der üblichen Belebung ist die Arbeitslosigkeit im April sogar leicht gestiegen – eine Entwicklung, die wir zuletzt im Corona-Jahr 2020 gesehen haben. Das ist ein klares Warnsignal. Die G ...

Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.298
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 481


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.