Mitteldeutsche Zeitung: zu Oppositionsrechten
(ots) - Dass CDU/CSU und SPD den durch die Bundestagswahl
auf ein ungesundes Maß geschrumpften Fraktionen von Grünen und Linken
jetzt mehr Redezeit gewähren, ihnen die Möglichkeit geben,
Untersuchungsausschüsse oder Enquetekommissionen durchzusetzen, und
das in der Geschäftsordnung des Bundestages festschreiben will, ist
gut. Es hilft nicht nur den Oppositions-fraktionen, sondern auch dem
Parlament. Aber warum weigern sich Union und SPD, durch eine Änderung
des Grundgesetzes der Opposition die Normenkontrollklage zu
ermöglichen? Diese Klage soll Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
eines Gesetzes beseitigen. Der Minderheit dies zu verweigern, zeugt
vom falschen Selbstbewusstsein der Mehrheit.
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Hartmut Augustin
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Datum: 02.04.2014 - 19:46 Uhr
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