InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Mehr Qualität und Transparenz im zahnärztlichen Gutachterwesen / Ab 1. April deckungsgleiche Regelungen für alle Kassen

ID: 1035330

(ots) - Für das Gutachterwesen in der zahnmedizinischen
Versorgung in Deutschland gelten ab dem 1. April 2014 für alle
Kassenarten die gleichen Regelungen. Dazu werden die bislang nach
Primär- und Ersatzkassen getrennten Vereinbarungen zur
zahnmedizinischen Begutachtung zusammengeführt. Darauf haben sich die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der
GKV-Spitzenverband verständigt. Für Patienten bedeutet die Neuordnung
deutlich mehr Transparenz und Sicherheit bei zahnmedizinischen
Gutachten.

Infolge des Patientenrechtegesetzes haben Patienten spätestens
nach vier Wochen Klarheit über die Ansprüche, die ihnen im Rahmen der
GKV zustehen. Mit der jetzt vereinbarten Angleichung wird die
Qualität der Begutachtung weiter ausgebaut. Unter anderem können nun
auch Krankenkassen Vertragszahnärzte als Gutachter vorschlagen. Die
Berufung erfolgt, wie bisher, einvernehmlich von den
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Kassen. Zum Zeitpunkt der
Bestellung müssen die Gutachter mindestens vier Jahre ununterbrochen
als Vertragszahnärzte zugelassen sein sowie entsprechende
Berufserfahrung und Fortbildungen nachweisen. Jeder neu bestellte
Gutachter wird zudem im ersten Jahr fachlich von den
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleitet. Da die rechtlichen
Grundlagen in einer klar strukturierten Vereinbarung zusammengefasst
sind, ist das neue Regelwerk für die Gutachter einfacher zu
handhaben.

"Bisher gab es im vertragszahnärztlichen Gutachterwesen je nach
Kassenart unterschiedliche Regelungen. Mit der Angleichung haben wir
nun eine flächendeckende und rechtssichere Systematik im gesamten
GKV-System. Jeder Patient, egal bei welcher Kasse er versichert ist,
hat den gleichen verbrieften Anspruch. Die Angleichung trägt dazu
bei, dass die Qualität, die Transparenz und die Akzeptanz des im




Gesundheitswesen einzigartigen vertragszahnärztlichen
Gutachterverfahrens weiter erhöht werden. Unser nächstes Ziel ist
daher, die restlichen, noch unterschiedlichen Regelungen in den
Bundesmantelverträgen anzugleichen", erläutert Dr. Wolfgang Eßer,
Vorstandsvorsitzender der KZBV, die zentralen Vorteile der
Harmonisierung.

Der aktualisierte Bundesmantelvertrag mit allen Neuerungen zum
Gutachterwesen ist ab 01.04.2014 abrufbar unter
http://www.kzbv.de/vertraege



Pressekontakt:
Dr. Jürgen Fedderwitz
Telefon: 030 / 28 01 79-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Zwischen Ingwertee und Knie OP ? neues Buch erklärt die psychosomatischen Ursachen von Krankheit Orthopädische Klinik, Asklepios-Klinikum Bad Abbach
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.03.2014 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1035330
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 94 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mehr Qualität und Transparenz im zahnärztlichen Gutachterwesen / Ab 1. April deckungsgleiche Regelungen für alle Kassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 54


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.