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Mitteldeutsche Zeitung: zu Mindestlohn

ID: 1035012

(ots) - In letzter Sekunde wurde für Langzeitarbeitslose
eine Ausnahme geschaffen. Für sie wären 8,50 Euro keine
Verheißung, sondern eine kaum überwindliche Hürde bei der Job-Suche.
Ungeachtet dessen kommt der Mindestlohn an einer
betriebswirtschaftlichen Maxime ohnehin nicht vorbei: Übersteigen die
Arbeitskosten dauerhaft den Ertrag, den die Beschäftigten
erwirtschaften, gehen Jobs verloren. Dies gilt insbesondere in
Bereichen, in denen die Verbraucherpreise nicht entsprechend
angehoben werden können oder in denen Stundenlöhne nicht wirklich
sinnvoll scheinen. Wer bezahlt dem Taxifahrer 17 Euro für zwei
Stunden in der Warteschlange?



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200



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Datum: 19.03.2014 - 17:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1035012
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Politik & Gesellschaft


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