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Westfalenpost: Westfalenpost zum Korruptionsgesetz für Abgeordnete

ID: 1033208

(ots) -

Das Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten
war überfällig. Denn bislang waren lediglich der "Stimmenkauf" bei
Wahlen und das Korruptionsverbot bei Amtsträgern, also bei Beamten,
eindeutig geregelt. Für Abgeordnete galt: Sie müssen frei sein,
Partei ergreifen und sind als Abgeordnete ausschließlich ihrem
Gewissen verpflichtet. Genau das ändert sich nicht - selbst wenn
einzelne bereits ein neues Betätigungsfeld für übereifrige
Staatsanwälte fürchten.

Diese Furcht dürfte unbegründet
sein. Zum einen klagen die Verfolgungsbehörden nicht über
Arbeitsmangel, zum anderen hat im Fall Wulff das Gericht erkennen
lassen, dass Vorteile, die sich im üblichen und angemessenen Rahmen
bewegen, möglich sind. Die Oktoberfest-Bewirtung war ein solcher
angemessener Vorteil. Dafür nämlich lässt sich kein Bundespräsident
kaufen.

Nein, worauf der Gesetzgeber abzielt, sind
Handlungen von Parlamentariern, die durch einen konkreten Vorteil
erst möglich werden. Wer für sein politisches Verhalten eine
Gegenleistung verlangt oder annimmt, muss den Staatsanwalt fürchten.
Ansonsten würden Lobbyisten Mehrheiten kaufen, für die die
Allgemeinheit später bezahlen muss. Dem gegenüber stehen ehrliche
Abgeordnete, die sich in den Dienst der Bürger stellen. Eine
Selbstverständlichkeit - eigentlich.





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Datum: 16.03.2014 - 20:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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