InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Zahlen Sie noch selbst? / Immer mehr Krankenkassen erstatten OTC-Arzneimittel!

ID: 1032676

(ots) -
Homöopathische Erkältungstropfen auf Arztrezept? Pflanzliche
Heuschnupfenmittel, die von der Kasse erstattet werden? Das gibt's
doch nicht! Die Gesetzliche Krankenversicherung hat nicht unbedingt
den Ruf, Leistungen zu erweitern und gleichzeitig den Beitragszahler
zu entlasten. Und doch gibt es in Deutschland immer mehr
Krankenkassen, die bestimmte Präparate der Selbstmedikation als
sogenannte Satzungsleistungen anbieten. Fast 60 Kassen machen
mittlerweile derartige Angebote, im Jahr 2012 waren es erst rund 30.
"Das bedeutet, dass immer mehr gesetzlich Versicherte bestimmte nicht
verschreibungspflichtige Medikamente erstattet bekommen oder nur noch
anteilig bezahlen", betont Anja Klauke, Expertin für OTC-Arzneimittel
beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
"Insbesondere Familien und Geringverdiener werden dadurch deutlich
entlastet. Und nicht zuletzt wird die Erstbehandlung mit
OTC-Medikamenten bei leichteren Erkrankungen gefördert. Die Präparate
der Selbstmedikation sind in der Regel gut verträglich und verfügen
über ein ausgezeichnetes Nutzen-Risiko-Profil", so die Expertin.

OTC-Arzneimittel waren lange Zeit erstattungsfähig, bis sie im
Jahr 2004 im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem
Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen
wurden. Nur Präparate, die bei schwerwiegenden Erkrankungen als
Therapiestandart gelten, konnten weiterhin ausnahmsweise erstattet
werden. Die strikte Regelung wurde jedoch mit Beginn des Jahres 2012
durch das Versorgungsstrukturgesetz wieder aufgeweicht. Seitdem haben
Krankenkassen die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige und
apothekenpflichtige Medikamente im Rahmen der kassenindividuell
festgelegten Satzungsleistungen zu erstatten. Häufig handelt es sich
dabei um Präparate der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie,




die, das zeigen aktuelle Umfragen, bei den Patientinnen und Patienten
immer beliebter werden. Frei verkäufliche Arzneimittel etwa aus der
Drogerie, arzneimittelähnliche Medizinprodukte wie zum Beispiel
Nasentropfen mit Kochsalzlösung und Kosmetika sind hingegen
grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen. In der Regel müssen
Versicherte die entsprechenden OTC-Arzneimittel zunächst in der
Apotheke bezahlen und können die Rechnungen zusammen mit der
ärztlichen Verordnung bis zu einer bestimmten jährlich begrenzten
Summe bei ihrer Krankenkasse einreichen. Anja Klauke rät: "Fragen Sie
einfach direkt bei Ihrer Kasse nach, welche Satzungsleistungen Sie
wie in Anspruch nehmen können. Einen ersten schnellen Überblick über
Krankenkassen und deren OTC-Satzungsleistungen können Sie sich online
auf unserer BPI-Homepage www.bpi.de verschaffen."

Die Liste der Krankenkassen, die OTC-Arzneimittel als
Satzungsleistungen erstatten finden Sie unter: http://ots.de/t2s2e

HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine
Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie
können keinen Arztbesuch ersetzen.



Pressekontakt:
Andreas Aumann, Tel. 030 279 09 123, aaumann(at)bpi.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Wozu chemische Substanzen und unnatürliche nanodimensionierte Teilchen  in  Zahn- und Haupflege? Chronische Rückenschmerzen: Mit Osteopathie Ursachen statt Symptome behandeln
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.03.2014 - 10:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1032676
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 130 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Zahlen Sie noch selbst? / Immer mehr Krankenkassen erstatten OTC-Arzneimittel!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie 2014-03-14bpi-liste-satzungsleistungen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie 2014-03-14bpi-liste-satzungsleistungen



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 116


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.